Wir vermitteln Pflegekräfte aus Polen

  • Nur 75 Euro Vermittlungsgebühr
  • Ausgewählte Pflegehilfen, die zu Ihnen passen
  • Vermittlung innerhalb weniger Tage
  • Zweisprachiges Team in der Kundenbetreuung

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Schnell und völlig unverbindlich

Wo wird die Pflege benötigt:*

Nur 75 Euro Vermittlungsgebühr

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So wird die "24h Rundumbetreuung" bezahlbar... Und die Familie entlastet!



75 Euro Vermittlungsgebühr

Automatisierter Rekruitierungsprozess

Bundesweit zentrale Beratung und Vermittlung

Ständiger Spagat zwischen Job, Familie und "24h Pflege" – wir lösen das Problem

Günstige 24h Betreuung

Entlastung der Angehörigen durch polnische Pflege

Das leistet die Betreuungskraft

sie sind in guten händen!

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Haushalt

z.B. bei dem Einkaufen, der Essenszubereitung, dem Aufräumen der Wohnung, dem Waschen und Pflegen der Kleidung.

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Grundpflege

z.B. bei der Körperpflege und Hygiene, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen und zu Bett bringen, Wechseln der Bettwäsche.

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Alltagsbegleitung

z.B. bei Spaziergängen, Gespräche führen, Zuhören, Spielen, Begleitung zum Arzt und sonstige Aktivitäten.

WAS KOSTET EINE POLNISCHE PFLEGEKRAFT?

Die günstige Alternative für die "24-Stunden-Betreuung"

Die häusliche Pflege durch polnische Pflegekräfte ist eine vergleichsweise günstige Alternative zur Betreuung durch deutsche Pflegedienste. Laut Stiftung Warentest kostet die „24-Stunden Betreuung“ durch deutsche Pflegekräfte bis zu 10.000 Euro monatlich. Nur die wenigsten können sich das leisten. Verständlich.

Die Kosten für eine polnische Pflegekraft hängen natürlich immer von der Situation vor Ort und dem Betreuungsbedarf ab. 

Kostenbeispiel Betreuungskraft vor Ort

Karin Rehman ist 75 Jahre alt und benötigt Unterstützung im Haushalt und der Grundpflege.
Sie möchte unbedingt zu Hause wohnen bleiben, kann ihren Alltag aber nicht mehr alleine bewerkstelligen, da sie an einem eingeschränkten Seh- und Hörvermögen leidet und eine Gehhilfe benötigt. Die Pflegekraft verfügt über Grundkenntnisse der deutschen Sprache und hat Erfahrung mit Patienten, deren Mobilität eingeschränkt ist.

Monatliche Bruttokosten einer Pflegekraft 1.925,00 €
1. abzgl. Pflegegeld Leistung Pflegegrad 3545,00 €
2. abzgl. Verhinderungspflegegeld (max. 2.418,00 € jährlich)201,00 €
3. abzgl. Steuervorteile (max. 4.000,00 € jährlich)333,00 €
Effektive Kosten einer Pflegekraft846,00 €*

1. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Sofern Sie keine Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, steht Ihnen das volle Pflegegeld zu! Erfahren Sie hier mehr!

2. Um die Zuschüsse aus der Verhinderungspflege beziehen zu können, muss der zu pflegenden Person seit mindestens einen halben Jahr der Pflegegrad 2 oder höher zugesprochen sein. Weitere Informationen zum Verhinderungspflegegeld bekommen Sie hier!

3. Häusliche Betreuung ist Teil der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistung. Daher kann die Steuerlast um maximal 4.000,00 Euro jährlich reduziert werden.

*Zzgl. Fahrtkosten in Höhe von 110,00 € pro einfache Fahrt.

Polnische Pflegekräfte können Sie in vielen Lebensbereichen im Alter unterstützen und Ihnen zuverlässig zur Seite stehen.

Polnische Pflegekräfte dürfen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen verrichten. Dies umfasst ebenso Leistungen der sozialen Betreuung, wie zum Beispiel Motivation und Beschäftigung. Weiter unterstützt die Pflegekraft den Pflegebedürftigen insbesondere bei Tätigkeiten wie z.B.:

  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen und Betten
  • Baden und Duschen
  • Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  • Trinken
  • Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung
  • Haarpflege, Hautpflege, Mundpflege, Nagelpflege
  • Toilettengang
  • Waschen und Zahnpflege

Polnische Pflegekräfte dürfen keine Tätigkeiten der medizinischen Versorgung übernehmen. Dies obliegt einzig und allein den Fachkräften der Pflegedienste. Gern beraten wir Sie kostenfrei im Bereich der häuslichen Versorgung durch eine polnische Pflegekraft.

Die Grundpflege umfasst grundlegende, regelmäßige Pflegeleistungen. Diese sind in folgende drei Bereiche unterteilt:

  • Ernährung (mundgerechtes Zubereiten, Nahrungsaufnahme)
  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Mobilität (Ankleiden, Treppensteigen, Zubettgehen)

Behandlungspflege wird auch als „Spezielle Pflege“ bezeichnet. Gemeint sind damit alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte durchgeführt werden und dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege zuzuordnen sind. Zu den Aufgaben gehört unter anderem

  • die Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • ärztliche Assistenz durch entsprechendes Fachpersonal


Alle pflegerischen Tätigkeiten aus dem Bereich der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen (z.B. Körperpflege) zählen zur Grundpflege.

Das Formular A1 gilt innerhalb der Europäischen Union und bescheinigt die Sozialversicherungspflicht entsendeter Personen. Es wird immer benötigt, wenn Sie eine Pflegekraft aus einem anderen Land innerhalb der EU in Deutschland beauftragen.

Ost-Profi vermittelt zumeist Pflegekräfte, die aus Polen oder weiteren Osteuropäischen Ländern kommen und Senioren hier in Deutschland betreuen. In den meisten Fällen sind diese osteuropäischen Pflegekräfte günstiger als entsprechende Pflegekräfte aus Deutschland.

Aber Nicht-Bundesbürger dürfen nicht ohne Erlaubnis in Deutschland wohnen und arbeiten. Der deutsche Staat möchte vor allem die Schwarzarbeit unterbinden und gleichermaßen sicherstellen, dass in Deutschland arbeitende Personen Renten- und Sozialversichert sind.

Im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsfreiheit können aber Gewerbebetriebe ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten. Dazu entsenden sie die entsprechenden Pflegehilfskräfte oder Haushaltshilfen aus Polen in deutsche Familien.

Wichtig ist nun, dass die deutsche Familie keinen direkten Arbeitsvertrag mit der polnischen Haushaltshilfe selbst schliesst, sondern immer nur mit dem Betrieb, aus dem die entsendete Haushaltshilfe oder Pflegekraft entstammt. Andernfalls fungiert die deutsche Familie als Arbeitgeber und muß u.a. Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Der Preisvorteil, den die polnischen Haushaltshilfen haben, wäre damit verspielt.

A1 – der Ablauf

Die deutsche Familie beauftragt also nicht direkt eine Haushaltshilfe, sondern schliesst einen Vertrag mit dem polnischen Anbieter. Dieser entsendet seine Angestellten für eine gewisse Zeit nach Deutschland um vor Ort die Senioren zu betreuen.

Der polnische Arbeitgeber bleibt weiterhin in der Verantwortung für die entsendete Pflegekraft oder Haushaltshilfe die nötigen Sozielversicherungs- bzw. Rentenabgaben zu zahlen. Um dies nachzuweisen, muss die Haushaltshilfe und der polnische Betrieb das Formular E 101 beantragen.

Das Formular A1 bescheinigt der deutschen Familie also, dass die Pflegekraft weiterhin Sozialversichert ist und die Familie damit nicht für die Sozialabgaben zuständig ist.

Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage, bis sich alle Personen aneinander gewöhnen und mit der neuen Betreuungssituation umgehen können. Als Angehöriger können Sie die ersten Tage verstärkt moderieren und der Betreuungskraft Ihr Umfeld zeigen. Natürlich sind auch wir an Ihrer Seite und stellen Ihnen ein zweisprachiges Handbuch sowie einen Haushaltsplan zur Verfügung. Sollte die Chemie tatsächlich einmal nicht stimmen, organisieren wir für Sie schnellstmöglich einen Personalwechsel.

Ihre Betreuungskraft bleibt in der Regel 8 Wochen vor Ort und fährt dann nach Hause zu ihrer Familie, um sich zu erholen. In dieser Zeit suchen wir für Sie frühzeitig eine Ersatzkraft, die natürlich den gleichen charakterlichen Vorstellungen und Erfahrungswerten entspricht wie Ihre erste Pflegekraft. Im Ideal- und Regelfall gibt es 2 feste Betreuungskräfte für einen Haushalt.

Im Sommer und in der Weihnachtszeit kann es vorkommen, dass wir Ihnen Personal mit geringeren Sprachkenntnissen vorstellen, da die Osteuropäer diese Zeiten gerne im Kreise ihrer Familien verbringen.

Bevor Sie in Deutschland Hilfen zur Betreuung eines pflegebedürftigen Senioren in Anspruch nehmen können, benötigen Sie das Gutachten des MDK.

 

Das Gutachten des MDK – wie kann ich es beantragen?

MDK steht für “Medizinischer Dienst der Krankenkassen” – daher sollten Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten. Die Krankenkasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst, der bei Ihnen vor Ort die Gesamtsituation aufnimmt und bewertet. Anschliessend erhalten Sie das Gutachten in welchem der nötige Grad der Hilfeleistungen (in Form der Pflegestufen) festgesetzt wird.

Wie kann ich mich auf das Gutachten vorbereiten?

In vielen Fällen hängt vieles vom Gutachten ab. Daher sollten Sie sich entsprechend vorbereiten. Führen Sie am besten schon einige Wochen vor dem Termin ein möglichst ausführliches Pflegetagebuch in welchem die benötigte Zeiten für verschiedene Handreichungen notiert sind. U.a. bemisst sich die Höhe der später zu erbringenden Leistungen nach den Zeiteinheiten, die für die Pflege in Anspruch genommen werden muss.