Wie die Verhinderungspflege Engpässe in der Betreuung ideal überbrückt

Viele Familien betrachten es als Ehrensache, sich um pflegebedürftige Angehörige selbst zu kümmern. Oft funktioniert das auch eine Zeit lang recht gut. Zu Anfang einer Pflegebedürftigkeit ist der Pflegeaufwand überschaubar. Manchmal haben Pflegende außerdem von vornherein den Aufwand unterschätzt.

Viele Familien betrachten es als Ehrensache, sich um pflegebedürftige Angehörige selbst zu kümmern. Oft funktioniert das auch eine Zeit lang recht gut. Zu Anfang einer Pflegebedürftigkeit ist der Pflegeaufwand überschaubar. Das körperlich eingeschränkte Familienmitglied ist dann häufig noch in der Lage, selbst unterstützend die pflegerischen Arbeiten zu erleichtern, eben, wie es die körperliche Verfassung noch zulässt. Doch allmählich steigt der Pflegebedarf, parallel dazu der Zeitaufwand und die Anstrengungen. Die Pflege von Familienangehörigen überfordert eines Tages. Manchmal haben Pflegende außerdem von vornherein den Aufwand unterschätzt. Ihren Irrtum möchten sie sich dabei nicht eingestehen oder es plagt sie ein schlechtes Gewissen, wenn sie häusliche Pflege als Bürde empfinden. Ebenso erscheint ihnen der Gedanke an eine vorübergehende Auszeit in der Pflege als Verrat. Wie sollte so etwas außerdem gehen?

Verhinderungspflege als Ausweg

Das Wort „Verhinderungspflege“ ist einer dieser behördlichen Begriffe, die zwar eindeutig für etwas Bestimmtes stehen, dies aber nicht so klar benennen, dass die Menschen außerhalb amtlicher Verwaltungswege über die Wortbedeutung sofort im Bilde sind. Was genau „Verhinderungspflege“ meint: Sind Sie oder andere Familienangehörige über kurze oder längere Zeit nicht in der Lage, ihr Familienmitglied selbst zu pflegen, springt die Verhinderungspflege ein. Diese Form der Pflege ist sozusagen eine Vertretung für Ihre Pflegeaufgaben. sie haben sogar einen Rechtsanspruch auf Verhinderungspflege, geregelt in § 39 des Sozialgesetzbuches 11 (SGB XI). Sie finden darin alles Amtliche rund um Leistungen, Umfang und Kosten einer Verhinderungspflege. Schöner liest sich aber unser für Sie verfasster Ratgeber über Verhinderungspflege. Erfahren Sie jetzt mehr über die Voraussetzungen und Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege einfach erklärt

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung. Paragraf 39 SGB XI beginnt mit dem Satz:

„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“

Wenn Sie sich also irgendwann urlaubsreif fühlen und ein paar Wochen aus Ihrem Pflegejob aussteigen möchten, ist dies möglich – dank der Verhinderungspflege. Ebenso sind eine Erkrankung oder Rehamaßnahme Gründe für eine Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Einen Anspruch darauf haben Sie auch bei anderen Belastungen, die Ihre Ressourcen begrenzen, zum Beispiel Verpflichtungen außerhalb Ihres häuslichen Umfelds oder unerwartete Ereignisse, die Ihnen keine Zeit oder Kraft mehr für die Pflege lassen. Verhinderungspflege ist dafür da, um Sie über Wochen, Tage oder auch nur ein paar Stunden zu vertreten, wenn Sie an Ihrer Pflegetätigkeit verhindert sind. Ein paar Spielregeln gibt es allerdings zu beachten.

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege

Jederzeit auf Zuruf steht eine Verhinderungspflege allerdings nicht zur Verfügung. Darauf kommt es an:

  • Die pflegebedürftige Person hat einen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) bescheinigten Pflegegrad von 2 oder höher. Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne anerkannten Pflegegrad haben keinen Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege, auch nicht anteilig.
  • Sie pflegen den Pflegebedürftigen in seinem Zuhause seit mindestens sechs Monaten.
  • Ihre Pflegetätigkeit beträgt mindestens 10 Stunden wöchentlich.
  • Für Ihre Pflegeleistungen erhalten Sie von der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person ein Pflegegeld.

Treffen alle Punkte zu, übernimmt die Pflegeversicherung Ihre nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege für maximal sechs Wochen in einem Kalenderjahr, entweder komplett an einem Stück oder über das Jahr verteilt.

Wie hoch ist die Kostenübernahme der Pflegeversicherung?

Pro Kalenderjahr übernimmt die Pflegeversicherung bis zu höchstens 1612 Euro der durch Verhinderungspflege entstandenen Kosten (Stand März 2021). Es spielt dabei keine Rolle, ob entfernte Verwandte (ab dritten Grades) zur Pflege eingesprungen sind, Freunde aushelfen, Nachbarn gepflegt haben oder ein ambulanter Pflegedienst übernommen hat.

Sonderregelung der Kostenübernahme bei Verwandten bis zum zweiten Grad

Pflegen sogenannte Verwandte zweiten Grades, trägt die Pflegeversicherung die Kosten für die Verhinderungspflege bis höchstens zum 1,5-Fachen des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades. Zu den Verwandten maximal zweiten Grades zählen hierbei die Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel und Geschwister sowie Schwägerin, Schwager und Stiefeltern sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner, mit denen die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr zusammenlebt.

Gut zu wissen

Verhinderungspflege deckt nicht nur Ausgaben für pflegerische Tätigkeiten ab. Sie kommt auch für niedrigschwellige Betreuungsleistungen auf, beispielsweise eine stundenweise Seniorenbetreuung oder Unterstützung beim Haushalt.

Verhinderungspflege beantragen

Die auf einem Jahresbudget basierende Verhinderungspflege braucht bei der Pflegekasse nur einmal im Jahr beantragt zu werden, egal, auf wie viele Einsätze sie sich im betreffenden Kalenderjahr verteilt. Antragsformulare hält die Krankenkasse des Pflegebedürftigen bereit.

Gibt es Fristen für die Beantragung?

Steht die Notwendigkeit eine Verhinderungspflege schon einige Zeit im Voraus fest, empfiehlt es sich, den Antrag entsprechend früh zu stellen. Da diese finanzielle Unterstützung pro Kalenderjahr gewährt wird, verschenken Sie dadurch also keine Wochen oder Monate, die Ihnen womöglich später fehlen könnten.

Erfahrungsgemäß ergibt sich jedoch häufig unerwartet kurzfristiger Bedarf an Ersatzpersonen für die Pflege. Entweder ist die Zeitspanne bis dahin definitiv zu kurz. Oder Sie haben in dieser Situation dermaßen viel um die Ohren, dass das Ausfüllen eines Antragsformulares zusätzlichen Stress bedeutet, dem Sie sich nicht mehr gewachsen fühlen. Behalten Sie die Nerven und denken Sie daran: Sie haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege. Sie dürfen Ihren Antrag auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten für Verhinderungspflege rückwirkend stellen. Die Verjährungsfrist hierfür ist großzügig geregelt: Sie beträgt vier Jahre nach Ablauf vom Kalenderjahr, in welchem sie entstanden sind. Dennoch sollten Sie Ihren nachträglichen Antrag stellen, sobald es Ihnen möglich ist. Sie wissen bestimmt von anderen Gelegenheiten, wie rasch ein paar Jahre herum sind.

Welche Belege sind dem Antrag auf Verhinderungspflege beizufügen?

Finanzielle Unterstützung zur Verhinderungspflege steht Ihnen zwar zu, wird allerdings nicht als Pauschalbetrag ausgeschüttet. Schließlich heißt es „bis 1612 Euro“. Sammeln Sie daher sämtliche Belege wie Quittungen und sonstige Nachweise über die Kosten, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege entstanden sind. Darunter fallen unter anderem solche Leistungen:

  • Pflegesachleistungen eines beauftragten ambulanten Pflegedienstes
  • Verdienstausfall der zur Pflege eingesetzten Person
  • Fahrtkosten der Pflegeperson

 

Diese Beispiele sollen Ihnen Orientierungshilfe geben, was für unterschiedliche Ausgaben erstattungsrelevant sein können. Reichen Sie daher im Zweifel ruhig weitere, hiermit vergleichbare Belege ein. Mehr als nein sagen kann die Pflegekasse nicht.

Erstattbar: Verdienstausfall und Fahrtkosten?

Mit der Verhinderungspflege betrauten Ersatzpersonen können durch den verursachten Verdienstausfall und entstandene Fahrtkosten erhöhte finanzielle Einbußen erleiden, die das dafür vorgesehene Pflegegeld übersteigen. Handelt es sich um nahe Angehörige, können diese erhöhten Aufwand bei der Pflegekasse extra geltend machen. Neben dem schriftlichen Nachweis ihrer Aufwendungen können sie unter bestimmten Voraussetzungen Kilometergeld ansetzen. War es erforderlich, dass Kinder zur Pflege ihrer Eltern mit Pflegebedarf längere Strecken fahren mussten, können sie gemäß § 5 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) pro Kilometer einen Erstattungsbetrag von 0,20 Euro ansetzen. Ebenso kann auch ein beispielsweise durch unbezahlten Urlaub zur Verhinderungspflege entstandener Verdienstausfall erstattet werden.

Muss ein Antrag auf Verhinderungspflege begründet werden?

Sie können die Ursache für die Verhinderung in der Pflege angeben, müssen es aber nicht, auch wenn im Antragsformular danach gefragt wird. Gern dürfen Sie ohne weitere Rechtfertigung Ihr Kreuz bei „Sonstiges“ setzen.

Verhinderungspflege – nicht nur als Rettungsanker in der Not

Zur Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung bei Verhinderungspflege müssen Sie nicht erst bis zum drohenden Burnout warten. Eher im Gegenteil: Gelegentliche Auszeiten vom häuslichen Pflegejob sollen Sie fit und leistungsfähig halten, um den Aufgaben weiterhin gewachsen zu sein und nicht womöglich am Ende selbst pflegebedürftig zu werden. Verhinderungspflege kann stundenweise bis wochenlang erfolgen, bis zum jährlichen Maximum von insgesamt sechs Wochen beziehungsweise 42 Tagen.

Wie in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis bedeutet eine Erkrankung der häuslichen Pflegeperson eines Angehörigen vorübergehend einen Hinderungsgrund zur Fortsetzung der Tätigkeit. Ebenso ist auch hier Urlaub wichtig und üblich zur Erholung vom Alltagsstress. Anschließend geht es gestärkt mit neuen Kräften weiter. Anlass für Pflegeauszeiten zwischendurch können jedoch auch banalere Anlässe sein, die gerade bei besonders hohem Pflegebedarf allzu oft auf der Strecke bleiben.

Oft genug halten Sie neben Ihren Pflegeaufgaben und womöglich noch zusätzlicher Berufstätigkeit weitere Pflichten auf Trab. Zeitaufwendige Behördengänge, Handwerkertermine oder Schulveranstaltungen lassen sich oft nur mit Mühe im Terminkalender unterbringen. Entlasten Sie sich über eine stundenweise Verhinderungspflege von diesem Stress. Auch dafür ist sie nämlich da.

Denken Sie außerdem an die Pflege Ihrer Freundschaften, an das Fitnessstudio oder den Sportverein, an Spaziergänge, Kinobesuche, Konzerte und die Ausübung Ihrer Hobbys. Das sind keineswegs vernachlässigbare Kleinigkeiten, sondern wichtige körperliche und seelische Kraftquellen für Sie und ab und zu eine stundenweise Verhinderungspflege wert.

Erhalten Pflegebedürftige bei Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld?

Bis zu sechs Wochen lang erhalten Pflegebedürftige während ihrer Verhinderungspflege 50 % ihres bisher bezogenen Pflegegeldes. Dabei vergütet die Pflegekasse den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege in Höhe von 100 % des bisherigen Pflegegeldes.

Was tun, wenn keine persönlichen Kontakte Ersatzpflege leisten können?

Gelegentlich lässt sich bei einem überraschenden Ausfall der pflegenden Person – zum Beispiel aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls – nicht sofort eine geeignete Ersatzpflege organisieren. Aber auch bei einem frühzeitig absehbaren Ausfall der Pflegeperson wie etwa eine planbare Operation oder Rehamaßnahme kann die Suche nach einer Vertretung ergebnislos verlaufen.

Zwar ist der Grundgedanke der Verhinderungspflege, dass Pflegebedürftige in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben. Steht aber gerade niemand aus dem persönlichen Umfeld zur Übernahme der Pflege des Angehörigen zur Verfügung, kann die Verhinderungspflege außerhalb in einer stationären Einrichtung stattfinden. Eine gute Lösung hierfür sind Seniorenheime mit einem Angebot für Verhinderungspflege. Bei ihrem vorübergehenden Aufenthalt sind die Pflegebedürftigen den Bewohnern der Einrichtung praktisch gleichgestellt und werden ihrem Bedarf entsprechend gepflegt.

Verhinderungspflege während Corona

Corona beziehungsweise COVID-19 wirkt sich auch auf die Verhinderungspflege aus. Dabei ist auf unbestimmte Dauer jederzeit mit Änderungen und Sonderregelungen zu rechnen. So kann es vorerst Probleme bei der stationären Unterbringung zur Verhinderungspflege geben.

Qualifizierte Ansprechpartner in Sachen Verhinderungspflege bei Corona sind der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) und MEDICPROOF (Der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen).

Priorität hat bei Pflegebedürftigen stets er Schutz vor einer Infektion mit einem der Corona-Viren. Die ohnehin aktuell dringend empfohlenen Hygienemaßnahmen sollten erst recht im Umgang mit pflegebedürftigen Personen streng eingehalten werden:

  • Abstand halten, soweit in der Pflege möglich
  • oft und gründlich Händewaschen
  • Husten und Niesen in die Ellenbeuge
  • Mund-Nasen-Schutz tragen
  • häufiges Lüften


Bestimmte sonst in der Wohnung des Pflegebedürftigen stattfindende Aktionen wie beispielsweise Pflegeschulungen laufen nun als sogenannte „Schulungen aus der Ferne“ telefonisch oder per Video über Laptop oder Smartphone ab. Verlängert auf unbestimmte Zeit wurde die von 40 auf 60 Euro pro Monat erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale, da wegen Corona erhöhte Ausgaben für Mundschutz, Handschuhe und Desinfektionsmittel anfallen.

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Nur 95,00 € Vermittlungsgebühr. Mit optimaler Finanzierung der „24h Pflege“ eine Sorge weniger

Unsere Dienstleistung ist einerseits günstig und andererseits für jeden Pflegebedürftigen bezahlbar. Ein entscheidender Unterschied zu deutschen Pflegediensten ist die Flexibilität, unsere polnischen Pflegekräfte dem Betreuungsbedarf sowie der individuellen Situation vor Ort punktgenau anzupassen. Ambulante Pflegedienste sind dazu erfahrungsgemäß gar nicht in der Lage. Bei uns korrespondieren Pflegebedarf und Pflegeleistung perfekt miteinander. Insofern wird auch nur das berechnet und bezahlt, was tatsächlich gebraucht und geleistet wird.

Unter Berücksichtigung der monatlichen gesetzlichen Pflegegeldzahlung, von Verhinderungspflegegeld in Höhe von jährlich bis zu 2.418 Euro sowie dem Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro verbleibt ein vertretbarer und insofern finanzierbarer Restbetrag für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.

Erreicht wird auf jeden Fall das Ziel, den Pflegebedürftigen geradezu perfekt zu umsorgen sowie zu pflegen und gleichzeitig seine Familie rund um die Uhr zu entlasten. Wir beraten Sie dabei, alle sich bietenden Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Mit unserer Unterstützung bleibt nicht ein Euro ungenutzt, der Ihnen zusteht oder den Sie beantragen können. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Finanzierung die polnische Betreuungskraft um das Wohl und Wehe, kurz gesagt die Pflege Ihres Angehörigen.

Bundesweit zentrale Vermittlung – Bezahlbar durch schlanke Struktur!

Von unserem Firmensitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe aus steuern und organisieren wir den Personaleinsatz deutschlandweit, unsere Servicemitarbeiter*innen sind für Sie jederzeit erreichbar, dennoch können wir Ihnen keine individuelle Beratung vor Ort anbieten. 

Die Entsendung der polnischen Pflegekräfte erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 in der jeweils geltenden Fassung. Insofern handelt es sich um keine selbstständige Tätigkeit. Während der gesamten Betreuungsperiode sind und bleiben wir der direkte und einzige Ansprechpartner

Netzwerk und Software  ermöglichen günstige Dienstleistung.

Unsere gemeinsame Software ist eine entscheidende Grundlage zur Kooperation mit unseren osteuropäischen Partnern. Daraus hat sich im Laufe der Zeit ein dichtes bis engmaschiges Netzwerk entwickelt. Das hat positive Auswirkung auf den gesamten Rekrutierungsprozess von Pflege- und Betreuungskräften. Damit verbunden ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. Zeit ist Geld. Je weniger Zeit gebraucht wird, desto niedriger sind die Personal- und Verwaltungskosten. Diese Kostenersparnis geben wir Eins zu Eins an Sie weiter.

Günstige 24h Betreuung – Entlastung der Angehörigen durch polnische Pflege

Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist erfahrungsgemäß eine Herausforderung für die gesamte Familie. Daraus wird recht bald eine Dauerbelastung, die sowohl fachlich als auch kräftemäßig körperlich und mental nicht leistbar ist.

Ungeachtet dessen sind alle Betroffenen bestrebt, dem Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein Leben zu Hause beziehungsweise in seinen eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Daran ist der Staat ebenso interessiert wie der Pflegebedürftige und seine Angehörigen. Für dieses ständige Spannungsfeld muss zumindest dauerhaft eine Lösung gefunden werden. Die bieten wir mit unserem Angebot der polnischen Pflege durch qualifizierte und von uns ausgewählte Betreuungskräfte. Im Vordergrund steht deren Finanzierbarkeit, die wir möglich machen.

Ständiger Spagat zwischen Job, Familie und 24h Pflege wir lösen das Problem

Für die Angehörigen des Pflegebedürftigen ist oftmals der Spagat zwischen Job, Familie und einer Rundumbetreuung einfach zu groß. Im Fokus steht zunächst die eigene Familie. Die oftmals weite Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert ein tägliches Berufspendeln. Hinzu kommt die ganz allgemeine Belastung im Alltag. Summa summarum bleibt einfach keine Möglichkeit, um den Pflegebedürftigen in einem der höheren Pflegegrade 24h zu pflegen und für ihn persönlich ansprechbar zu sein.

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