Kategorie: Pflegeformen & Zuschüsse

Ratgeber | Übersicht

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Bei einer Pflege geht es darum, die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen im Auge zu behalten. Daher gibt es verschiedene Pflegeformen, die einmal in die Laienpflege und professionelle Pflege unterteilt werden und zum anderen in verschiedene Teilformen der Pflege.
Informieren Sie sich hier über die unterschiedlichen Pflegeformen und Zuschüsse.

Der plötzliche Eintritt der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen ist für viele Menschen nicht nur eine große emotionale Belastung, sondern auch ein organisatorischer Kraftakt. Innerhalb kürzester Zeit muss eine häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim organisiert werden. Neben der Erwerbsarbeit ist diese zeitintensive Organisationsarbeit praktisch kaum zu leisten.

Die Tagespflege ist in Deutschland ein Begriff der sozialen Sicherheit. Dies ist ein Betreuungsangebot für behinderte und älterer Menschen, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können.

Wir vermitteln Ihnen schnell und unkompliziert Ihren Wünschen entsprechendes Betreuungspersonal für die häusliche Pflege.

In der Fachwelt spricht man von einer Langzeitpflege, wenn ältere oder pflegebedürftige Menschen nicht mehr dazu in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und daher dauerhaft auf Hilfe von außen angewiesen sind.

Viele Familien betrachten es als Ehrensache, sich um pflegebedürftige Angehörige selbst zu kümmern. Oft funktioniert das auch eine Zeit lang recht gut. Zu Anfang einer Pflegebedürftigkeit ist der Pflegeaufwand überschaubar. Manchmal haben Pflegende außerdem von vornherein den Aufwand unterschätzt.

Die häusliche Pflege vereint pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen außerhalb von teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen durch eine professionelle Pflegekraft oder von pflegenden Angehörigen erbracht werden.

Eine "24 Stunden Pflege" sieht eine ganztägige und intensive Betreuung des zu pflegenden Senioren vor. Im Gegensatz zur Ambulanten Pflege findet daher eine Rund-um-die-Uhr Betreuung statt.

Unter den sogenannten Pflegeleistungen werden alle Leistungen des Staates zusammengefasst, die pflegebedürftigen Personen zustehen. Wer aber ist eine pflegebedürftige Person?

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf unterschiedliche Leistungen aus der Pflegeversicherung. Neben einer monatlichen Geldleistung in Form des Pflegegeldes gibt es auch einen Anspruch auf eine sogenannten Pflegesachleistung, die eine regelmäßige Hilfestellung bei der Grundpflege durch professionelle Pflegedienste garantieren soll.

Mit fortschreitendem Alter werden Senioren weniger selbstständig. Eine Alternative zum Alters- oder Pflegeheim, die dann oft in den Familien diskutiert wird, ist „Betreutes Wohnen“.

Krankenhausaufenthalt, Ausfall des Pflegepersonals oder notwendige Auszeiten für pflegende Familienangehörige können zu Krisensituationen führen: Wer übernimmt den erhöhten Pflegebedarf nach einer Operation? Wer kümmert sich bei Lücken im Pflegeplan oder erheblich verändertem Pflegeanspruch und was ist, wenn Angehörige temporär die Betreuung nicht mehr gewährleisten können?

Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege bietet der Staat einen sogenannten Entlastungsbetrag. In Zahlen ausgedrückt handelt es sich dabei um bis zu 1500 Euro jährlich bzw. 125 Euro monatlich. Anspruch auf diese Leistungen haben auch Betroffene, die zur Pflegeklasse 1 gezählt werden. Was es damit genau auf sich hat, wofür der Betrag primär gedacht ist und bis wann er spätestens aufgebraucht sein sollte, sind nur einige der Fragen, mit denen sich dieser Beitrag beschäftigt.

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Nur 95,00 € Vermittlungsgebühr. Mit optimaler Finanzierung der „24h Pflege“ eine Sorge weniger

Unsere Dienstleistung ist einerseits günstig und andererseits für jeden Pflegebedürftigen bezahlbar. Ein entscheidender Unterschied zu deutschen Pflegediensten ist die Flexibilität, unsere polnischen Pflegekräfte dem Betreuungsbedarf sowie der individuellen Situation vor Ort punktgenau anzupassen. Ambulante Pflegedienste sind dazu erfahrungsgemäß gar nicht in der Lage. Bei uns korrespondieren Pflegebedarf und Pflegeleistung perfekt miteinander. Insofern wird auch nur das berechnet und bezahlt, was tatsächlich gebraucht und geleistet wird.

Unter Berücksichtigung der monatlichen gesetzlichen Pflegegeldzahlung, von Verhinderungspflegegeld in Höhe von jährlich bis zu 2.418 Euro sowie dem Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro verbleibt ein vertretbarer und insofern finanzierbarer Restbetrag für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.

Erreicht wird auf jeden Fall das Ziel, den Pflegebedürftigen geradezu perfekt zu umsorgen sowie zu pflegen und gleichzeitig seine Familie rund um die Uhr zu entlasten. Wir beraten Sie dabei, alle sich bietenden Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Mit unserer Unterstützung bleibt nicht ein Euro ungenutzt, der Ihnen zusteht oder den Sie beantragen können. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Finanzierung die polnische Betreuungskraft um das Wohl und Wehe, kurz gesagt die Pflege Ihres Angehörigen.

Bundesweit zentrale Vermittlung – Bezahlbar durch schlanke Struktur!

Von unserem Firmensitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe aus steuern und organisieren wir den Personaleinsatz deutschlandweit, unsere Servicemitarbeiter*innen sind für Sie jederzeit erreichbar, dennoch können wir Ihnen keine individuelle Beratung vor Ort anbieten. 

Die Entsendung der polnischen Pflegekräfte erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 in der jeweils geltenden Fassung. Insofern handelt es sich um keine selbstständige Tätigkeit. Während der gesamten Betreuungsperiode sind und bleiben wir der direkte und einzige Ansprechpartner

Netzwerk und Software  ermöglichen günstige Dienstleistung.

Unsere gemeinsame Software ist eine entscheidende Grundlage zur Kooperation mit unseren osteuropäischen Partnern. Daraus hat sich im Laufe der Zeit ein dichtes bis engmaschiges Netzwerk entwickelt. Das hat positive Auswirkung auf den gesamten Rekrutierungsprozess von Pflege- und Betreuungskräften. Damit verbunden ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. Zeit ist Geld. Je weniger Zeit gebraucht wird, desto niedriger sind die Personal- und Verwaltungskosten. Diese Kostenersparnis geben wir Eins zu Eins an Sie weiter.

Günstige 24h Betreuung – Entlastung der Angehörigen durch polnische Pflege

Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist erfahrungsgemäß eine Herausforderung für die gesamte Familie. Daraus wird recht bald eine Dauerbelastung, die sowohl fachlich als auch kräftemäßig körperlich und mental nicht leistbar ist.

Ungeachtet dessen sind alle Betroffenen bestrebt, dem Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein Leben zu Hause beziehungsweise in seinen eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Daran ist der Staat ebenso interessiert wie der Pflegebedürftige und seine Angehörigen. Für dieses ständige Spannungsfeld muss zumindest dauerhaft eine Lösung gefunden werden. Die bieten wir mit unserem Angebot der polnischen Pflege durch qualifizierte und von uns ausgewählte Betreuungskräfte. Im Vordergrund steht deren Finanzierbarkeit, die wir möglich machen.

Ständiger Spagat zwischen Job, Familie und 24h Pflege wir lösen das Problem

Für die Angehörigen des Pflegebedürftigen ist oftmals der Spagat zwischen Job, Familie und einer Rundumbetreuung einfach zu groß. Im Fokus steht zunächst die eigene Familie. Die oftmals weite Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert ein tägliches Berufspendeln. Hinzu kommt die ganz allgemeine Belastung im Alltag. Summa summarum bleibt einfach keine Möglichkeit, um den Pflegebedürftigen in einem der höheren Pflegegrade 24h zu pflegen und für ihn persönlich ansprechbar zu sein.

Das geht einfach nicht!

Wir bieten die Lösung mit der günstigen Dienstleistung einer polnischen Pflegekraft an. Sie ist der Garant für eine menschenwürdige bis zuverlässige Pflege mit persönlicher Hilfe bei Pflegetätigkeiten, im Haushalt oder auch bei Außerhausterminen bis hin als Gesellschafterin.