Tagesbetreuung für ältere Menschen

Die Tagespflege ist in Deutschland ein Begriff der sozialen Sicherheit. Dies ist ein Betreuungsangebot für behinderte und älterer Menschen, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können.

Gemäß §41 des Sozialversicherungsgesetzes Elf (SGB XI) ist die Tagespflege wie folgt definiert:

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf die Tagespflege, wenn die häusliche Pflege nicht angemessen erbracht werden kann oder wenn sie zur Ergänzung oder Verbesserung der heimischen Pflege benötigt wird. Die teilweise stationäre Versorgung umfasst auch den notwendigen Transport der pflegebedürftigen Person vom Wohnort zu einer Tagpflegeeinrichtung und zurück.

Die Tagespflege ist in Deutschland ein Begriff der sozialen Sicherheit. Dies ist ein Betreuungsangebot für behinderte und älterer Menschen, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können. Die Tagespflege sollte von der Kurzzeitpflege differenziert werden, bei der Patienten nicht nur tagsüber, sondern auch nachts in stationären Einrichtungen sind. Tagpflegeleistungen beziehen sich auf die vorübergehende Pflege, wobei die Höhe der Leistungen von der Höhe der Pflegebedürftigkeit abhängen. Ein Recht auf Tagespflege haben Versicherte mit Leistungsstufe 2-5.

Tagespflegeangebote können die häusliche Pflegesituation stabilisieren, da sich die Pflegenden eine Auszeit nehmen können, um sich zu entspannen und gleichzeitig wissen, dass ihre Angehörigen in guten Händen sind. Tagespflegeleistungen der Pflegeversicherung werden in Abschnitt 41 des SGB XI geregelt. Pflegende Familienangehörige können weiterhin arbeiten und Arbeit, Familie und Pflege organisieren, wenn sie wissen, dass ein pflegebedürftiges Familienmitglied in guten Händen ist.

Pflegebedürftige Menschen sind gut aufgehoben und vor allem nicht allein, da sie den ganzen Tag über unter Gleichgesinnten sind und von den Vorschlägen der Einrichtung profitieren können, die auf ihren Bedürfnissen basieren. Einige Pflegesituationen erfordern jedoch möglicherweise auch eine Nachtpflege. Diese Form der Pflege eignet sich beispielsweise für Menschen mit Demenz, die besonders nachts aktiv sind und deren Angehörige daher unter schwerem Schlafentzug leiden. Ebenso ist die Hilfe für Patienten angebracht, die zur Nachtzeit eine medizinische Behandlung oder Überwachung benötigen. Für solche Situationen steht eine Nachtpflege zur Verfügung.

Ideal für diejenigen, die Pflege benötigen und zu Hause bleiben möchten

Viele Menschen sorgen sich um ihre Verwandten, Partner, Eltern und Großeltern, die Pflege oder Aufmerksamkeit benötigen, da sie in ihrem täglichen Leben immer mehr Unterstützung brauchen. Oft können arbeitende Menschen ihre Angehörigen jedoch nur in ihrer Freizeit betreuen und befürchten daher, dass sich niemand während der Arbeitszeit um ihre Familienangehörigen kümmert. Sie fürchten, dass die betreffenden Personen während ihrer Abwesenheit nicht richtig auf sich selbst aufpassen können. Beispielsweise nicht genug essen und trinken oder ihren Tag nicht mehr eigenständig gestalten können.

Aus diesem Grund suchen berufstätige Verwandte nach geeigneten Tagesbetreuungsangeboten für ihre Familienmitglieder, die Pflege oder Unterstützung benötigen. Viele pflegebedürftige Menschen leben alleine, d. h. vollkommen alleine und werden ein- oder zweimal täglich ambulant besucht. Die kontinuierliche Tagesbetreuung durch die Tagespflege ist für viele ideal.

Der Tagespflegedienst ist perfekt für Senioren, die Pflege benötigen, aber dennoch in ihrer häuslichen Umgebung leben und ihre Lebensbedingungen nicht grundlegend ändern möchten. Tagsüber bleiben sie in einer Pflegeeinrichtung und abends oder nachts kehren sie in ihren gewohnten Lebensbereich zurück. Dies ist eine ideale Verbindung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Tagbetreuung bezieht sich somit auf die vorübergehende Pflege während eines Tages in einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungshöhe hängt von der Höhe des Pflegegrades ab. Das Recht gilt für Versicherte mit Leistungsstufe 2-5.

Eine teilweise stationäre Behandlung und Betreuung

Eine teilweise stationäre Behandlung kann tags oder nachts ausgeführt werden. Innerhalb des Höchstbetrags der Leistung deckt der Pflegefonds die Ausgaben für die Pflege einschließlich der Auslagen für die medizinische Versorgung, die in der Einrichtung benötigt wird. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die separat berechneten Zusatzkosten müssen hingegen von Einzelpersonen getragen werden.

Eine teilweise stationäre Versorgungsleistung wird nur dann erbracht, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist – zum Beispiel, weil die häusliche Versorgung nicht ausreichend ausgeführt werden kann. Die Tagesbetreuung wird von pflegebedürftigen Personen genutzt, deren Angehörige tagsüber arbeiten. Pflegebedürftige werden morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

Wenn Sie Ihr Zuhause nicht verlassen möchten und lieber zu Hause betreut werden möchten, können Sie auch eine 24/7-Pflege in Ihrem eigenen Domizil in Betracht ziehen. Zu Hause gibt es einen Aufseher, der den älteren Menschen helfen kann, sich um sie zu kümmern und ihre täglichen Aufgaben zu erledigen. Der Vorteil dieser Tagesbetreuung ist die umfassendere und persönlichere Betreuung durch einen privaten Beobachter, der auch der Familie langfristig hilft.

Finanzierung der Tagespflege

Die Pflegeversicherung bietet ein monatliches Budget für die Pflegegrade 2 bis 5, mit dem Tagesbetreuungsdienste finanziert werden können. Der entsprechende Pflegegrad wird für jeden Monat festgelegt. Dies sind:

  • Pflegegrad 2: 689,00 €
  • Pflegegrad 3: 1298,00 €
  • Pflegegrad 4: 1612,00 €
  • Pflegegrad 5: 1995,00 €

Diese Beträge sind ausschließlich für die Tagesbetreuung bestimmt und können für andere Angebote und Leistungen nicht verwendet werden. Personen, die Pflege der Stufe 1 benötigen, können Leistungen der Tagespflege in Höhe von 125,00 € pro Monat in Anrecht nehmen.

Wie werden die Kosten für die Tagesbetreuung gedeckt? Zum einen kommen die Pflegekosten ins Spiel, die je nach Pflegegrade mit den Pflegekassen ausgehandelt werden. Diese Kosten werden durch Pflegefonds innerhalb der Budgetobergrenze gedeckt (siehe oben). Der Gast der Tagesstätte muss die Verpflegungskosten tragen. Die Kosten hierfür variieren je nach Anbieter.

Wenn eine pflegebedürftige Person nicht alleine oder von Verwandten in die Tagesstätte gebracht werden kann, bieten viele Tagesstätten eigene Transportdienste an. Die Kosten für diesen Transportdienst werden von der Pflegeversicherung übernommen. In vielen Pflegebetrieben sind die Transportkosten in der täglichen Pauschale enthalten. Wenn dieser Dienst nicht genutzt wird, wird der Kostenfaktor um den entsprechenden Betrag reduziert.

Voraussetzung für alle Pflegeleistungen ist eine fachmännische Beurteilung des Bedarfs an Hilfe oder persönlicher Betreuung. Die betroffene Person oder der Pflegeberechtigte muss bei einer Pflege- oder Krankenkasse eine Einschätzung beantragen, dies kann beispielsweise telefonisch erfolgen. Wird der Pflegegrad festgelegt, hat der pflegebedürftige Mensch Anspruch auf eine Pflegeleistung. Dies kann die Pflege in einer häuslichen Umgebung oder der Aufenthalt in einer Tagesklinik (Teilzeit-stationäre Abteilung) oder das Leben in einem Pflegeheim sein, also einer vollständig stationären Einrichtung.

Die Tagespflege bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, an allen Arbeitstagen oder an bestimmten Wochentagen mit anderen zusammen zu sein. Dies bedeutet, dass die indisponierten Personen abends und nachts wieder in Ihrem gewohnten Zuhause sind. In den Pflegeeinrichtungen können Sie Kontakte knüpfen oder an Exkursionen oder Beschäftigungen teilnehmen. Ein Abhol- und Lieferservice gewährleistet einen sicheren Transport von zu Hause in die Tagesstätte und zurück. Jeder Gast und seine persönlichen Interessen sind hier besonders wichtig.

Während pflegebedürftige Personen für ihre Mahlzeiten selber bezahlen müssen, übernimmt der Pflegefonds die Kosten für die Pflege während ihres täglichen Einrichtungsaufenthalts. Die Übernahme erfolgt innerhalb der für jeden Pflegegrad festgelegten Grenze. Mit dem Pflegegrad 1 gibt es keinen direkten Anspruch auf Leistungen, aber die monatliche Zulage kann für die Tagespflege verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 erhalten pflegebedürftige Menschen schrittweise Zuschüsse, die zwischen 689 € (Pflegegrad 2) und 1995 € (Pflegegrad 5) liegen können.

Für wen sich die Tagespflege eignet

In vielen Fällen kann eine Tagesstätte wertvolle Unterstützung für die heimische oder ambulante Pflege bieten. Nach der Sozialgesetzgebung, welche die Pflege im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Tagespflege in einer Tagesstätte, wenn die Pflege in ihrer häuslichen Umgebung nicht angemessen erbracht werden kann.

Für Pflegebedürftige ist die Tagesbetreuung ideal, um die heimische Pflegeleistung zu verbessern und zu ergänzen. In diesem Sinne ist die Tagesbetreuung für Menschen gedacht, die ständige Präsenz benötigen, aber keine unablässige oder aktive Betreuung brauchen. Vielmehr ist die Anwesenheit einer Pflegekraft notwendig, damit die pflegebedürftige Person genug trinkt und isst oder zur Toilette begleitet werden kann.

In den meisten Fällen handelt es sich um ältere Menschen, die alleine leben oder die tagsüber von niemandem betreut werden. Die Tagesstätte bietet ihnen einen ständigen Kontakt und Austausch mit anderen Menschen und sinnvolle Aktivitäten. Tagespflegedienste sind für Senioren konzipiert, die ohne regelmäßige Kommunikation depressiv werden und sich selbst und ihre Familien vernachlässigen.

Ohne soziale Kontakte verlieren sie zunehmend ihre alltäglichen Fähigkeiten, zum Beispiel ihre zeitliche und räumliche Orientierung oder ihre Haushaltsführung. Darüber hinaus achten ältere Menschen nicht mehr darauf, immer genug zu essen und zu trinken. Wer dieses Bedürfnis verliert, läuft Gefahr, schwach zu werden und Folgen wie Verwirrung, Folgeerkrankungen oder Verletzungen zu erleiden.

Die Tagesbetreuung bietet jedoch auch Vorteile für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Insbesondere für Demenzkranke bietet die Tagesstätte eine Alternative zu ihrem eigenen Zuhause, in der sie sich und andere ohne Aufsicht gefährden können. Um jedoch von Tagesbetreuungsdiensten profitieren zu können, müssen die Betroffenen reisen können. Die Pflege erfolgt nicht zu Hause, sondern in Tageseinrichtungen. Ein Rollstuhl ist kein Problem, aber ein Patient sollte nicht ans Bett gefesselt sein.

Dienstleistungen und Wissenswertes über die Tagespflege

Das Angebot variiert von Einrichtung zu Pflegeeinrichtung. Grundlegend sind jedoch eine qualifizierte medizinische Versorgung und Verpflegung. Institutionen kümmern sich ebenso um die Entwicklung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten durch:

  • Spiele und Ausflüge
  • Kreatives Design
  • Gedächtnistraining
  • Orientierungsübungen
  • Mobilisierungs- und Gymnastikübungen
  • Ergotherapie für Fein- und Grobmotorik
  • Vorlesen oder Diskussion in Gruppen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflegekräfte, die helfen, einen Tag zu strukturieren
  • und vieles mehr.


Die Tagespflege kann ohne Abzug des Pflegegeldes durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass das Pflegegeld für diejenigen, die Tagpflegedienste in Anspruch nehmen, nicht gekürzt wird. Gleiches gilt, wenn Sie Tagpflege UND ambulante Leistungen beanspruchen (Sachleistungen). Wenn Sie alle häuslichen Pflegedienste in Anspruch nehmen, können Sie daher von der Tagpflege profitieren.

Auch wenn es für einige Pflegeheimbewohner gut wäre, in Tagesstätten untergebracht zu werden, um angemessene Unterstützung zu erhalten, gilt hier Folgendes: Wer in einem Pflegeheim stationär untergebracht ist, kann keine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen. Pflegeheime rekrutieren und unterstützen ihre Bewohner entsprechend. Seit 2017 erhalten Pflegeheime dafür sogar Sonderzuschüsse von der Pflegeversicherung.

 

Die Tagesbetreuung bietet:

  • Hilfe bei der persönlichen Hygiene und medizinischen Versorgung
  • Abwechslungsreiche Mahlzeiten mit einer großen Auswahl an Getränken und Snacks auf Anfrage
  • Verschiedene Aktivitäten wie beispielsweise Gymnastik, Wandern, Kochen und Backen, Musik, kreative Aktivitäten, Spiele und vieles mehr.
  • Auf Anfrage Begleitung von Gottesdiensten und pastorale Unterstützung.
  • Saisonale Feste und Veranstaltungen wie beispielsweise zu Weihnachten und Ostern
  • Mediation in Physiotherapie, Fußpflege etc.
  • Pflegekräfte holen Sie gerne ab und bringen Sie von der Tageseinrichtung nach Hause

Die Tagespflege in Kürze

Die Tagespflege bietet Senioren tägliche professionelle Betreuung und Unterstützung in Tagesstätten, sodass kranke und bedürftige ältere Menschen in ihrem eigenen Zuhause bleiben können. In der Tagesstätte verbringen Senioren einen strukturierten und aktiven Tag miteinander und stärken so ihre verbleibenden Fähigkeiten und Kompetenzen.

Natürlich fallen Kosten für die Tagespflege sowie für alle anderen Leistungen an, die im Zusammenhang mit dem Pflegebedarf erbracht werden. Wie hoch die Aufwände im Detail sind, hängt von der Ausstattung und dem Standort der Einrichtung sowie der Region und den Angeboten ab. Tagesstätten berechnen Pflege, Unterkunft, Verpflegung und die Fahrdienste, falls verwendet. Darüber hinaus berechnen die meisten Institute sogenannte Investitionskosten für den Kauf und die Instandhaltung von Gebäuden und Möbeln.

Ältere Menschen können in Tagesstätten soziale Kontakte pflegen und die Pflege aktiv mitgestalten. Gemeinsame Mahlzeiten und Ausflüge sorgen für Abwechslung im Alltag und fördern die Unabhängigkeit. Neben Aktivitäten werden auch ruhige Beschäftigungen angeboten. Der Chauffeurservice holt die Senioren morgens von zu Hause ab und bringt sie nach dem Aufenthalt sicher nach Hause. Für viele ältere Menschen ist die Tagesbetreuung eine gute Alternative zum Pflegeheim.

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Nur 95,00 € Vermittlungsgebühr. Mit optimaler Finanzierung der „24h Pflege“ eine Sorge weniger

Unsere Dienstleistung ist einerseits günstig und andererseits für jeden Pflegebedürftigen bezahlbar. Ein entscheidender Unterschied zu deutschen Pflegediensten ist die Flexibilität, unsere polnischen Pflegekräfte dem Betreuungsbedarf sowie der individuellen Situation vor Ort punktgenau anzupassen. Ambulante Pflegedienste sind dazu erfahrungsgemäß gar nicht in der Lage. Bei uns korrespondieren Pflegebedarf und Pflegeleistung perfekt miteinander. Insofern wird auch nur das berechnet und bezahlt, was tatsächlich gebraucht und geleistet wird.

Unter Berücksichtigung der monatlichen gesetzlichen Pflegegeldzahlung, von Verhinderungspflegegeld in Höhe von jährlich bis zu 2.418 Euro sowie dem Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro verbleibt ein vertretbarer und insofern finanzierbarer Restbetrag für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.

Erreicht wird auf jeden Fall das Ziel, den Pflegebedürftigen geradezu perfekt zu umsorgen sowie zu pflegen und gleichzeitig seine Familie rund um die Uhr zu entlasten. Wir beraten Sie dabei, alle sich bietenden Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Mit unserer Unterstützung bleibt nicht ein Euro ungenutzt, der Ihnen zusteht oder den Sie beantragen können. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Finanzierung die polnische Betreuungskraft um das Wohl und Wehe, kurz gesagt die Pflege Ihres Angehörigen.

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Von unserem Firmensitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe aus steuern und organisieren wir den Personaleinsatz deutschlandweit, unsere Servicemitarbeiter*innen sind für Sie jederzeit erreichbar, dennoch können wir Ihnen keine individuelle Beratung vor Ort anbieten. 

Die Entsendung der polnischen Pflegekräfte erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 in der jeweils geltenden Fassung. Insofern handelt es sich um keine selbstständige Tätigkeit. Während der gesamten Betreuungsperiode sind und bleiben wir der direkte und einzige Ansprechpartner

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Unsere gemeinsame Software ist eine entscheidende Grundlage zur Kooperation mit unseren osteuropäischen Partnern. Daraus hat sich im Laufe der Zeit ein dichtes bis engmaschiges Netzwerk entwickelt. Das hat positive Auswirkung auf den gesamten Rekrutierungsprozess von Pflege- und Betreuungskräften. Damit verbunden ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. Zeit ist Geld. Je weniger Zeit gebraucht wird, desto niedriger sind die Personal- und Verwaltungskosten. Diese Kostenersparnis geben wir Eins zu Eins an Sie weiter.

Günstige 24h Betreuung – Entlastung der Angehörigen durch polnische Pflege

Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist erfahrungsgemäß eine Herausforderung für die gesamte Familie. Daraus wird recht bald eine Dauerbelastung, die sowohl fachlich als auch kräftemäßig körperlich und mental nicht leistbar ist.

Ungeachtet dessen sind alle Betroffenen bestrebt, dem Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein Leben zu Hause beziehungsweise in seinen eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Daran ist der Staat ebenso interessiert wie der Pflegebedürftige und seine Angehörigen. Für dieses ständige Spannungsfeld muss zumindest dauerhaft eine Lösung gefunden werden. Die bieten wir mit unserem Angebot der polnischen Pflege durch qualifizierte und von uns ausgewählte Betreuungskräfte. Im Vordergrund steht deren Finanzierbarkeit, die wir möglich machen.

Ständiger Spagat zwischen Job, Familie und 24h Pflege wir lösen das Problem

Für die Angehörigen des Pflegebedürftigen ist oftmals der Spagat zwischen Job, Familie und einer Rundumbetreuung einfach zu groß. Im Fokus steht zunächst die eigene Familie. Die oftmals weite Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert ein tägliches Berufspendeln. Hinzu kommt die ganz allgemeine Belastung im Alltag. Summa summarum bleibt einfach keine Möglichkeit, um den Pflegebedürftigen in einem der höheren Pflegegrade 24h zu pflegen und für ihn persönlich ansprechbar zu sein.

Das geht einfach nicht!

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