Kategorie: Pflegekasse & Pflegerecht

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Kategorie: Pflegekasse & Pflegerecht

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Einen geliebten Verwandten selbst zu pflegen, wenn dieser seinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann, ist für Familien eine Herausforderung. Die Pflege hängt mit einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand zusammen und zieht auch erhebliche Kosten nach sich.

Angehörige haben zwei Möglichkeiten, zum einen die häusliche Pflege, zum anderen die stationäre Pflege. Entscheidend ist dabei, die Bedürfnisse des Betroffenen zu berücksichtigen und den dazu benötigten Leistungsanspruch zu nutzen. Dafür ist das Pflegerecht gedacht, das sowohl die finanzielle Unterstützung gewährleistet als auch die Qualität der Pflege.

Die Menschen werden immer älter und anfälliger für chronische Krankheiten, die sich nur noch schwer bis gar nicht mehr kurieren lassen. Was zurückbleibt sind Verluste einer gewohnten Selbstständigkeit, was für viele Betroffene ein schwerwiegender Einschnitt in ihrem Leben ist.

In den Jahren 2015 bis 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz schrittweise in drei Stufen in Kraft getreten mit dem Ziel, die Pflege in Deutschland zu verbessern. Was ist das Pflegestärkungsgesetz, und welche wichtigen Änderungen hat es gebracht? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Die Pflegeleistungen gehen von den Grundsätzen “Vorrang der häuslichen Pflege” und “Vorrang von Prävention und Rehabilitation” aus (§§ 3 und 5 SGB XI). Der Vorrang der häuslichen vor der vollstationären Pflege stellt eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung dar, damit es den Pflegebedürftigen ermöglicht wird, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können.

Hat man innerhalb der Familie ein pflegebedürftiges Mitglied, das man als Angehöriger nicht selber pflegen kann, möchte man die Person immer gut versorgt wissen. In diesem Kontext sollte daher auch darauf geachtet werden, dass die Lebens- und Wohnsituation der zu pflegenden Person nach Möglichkeit erhalten bleiben soll.

Das System der Pflegegrade löste im Jahr 2017 das bis zu diesem Zeitpunkt geltende System der Pflegestufen ab und legt fest, welche Art von Leistungen und Zuschüssen die versicherte Person von der entsprechenden Pflegekasse erhält.

Angehörige von Pflegebedürftigen haben es gar nicht so leicht, sich im Dschungel der Pflegesachleistungen und anderer Bezüge herauszufinden. Erschwert wird das Ganze dadurch, dass sich die Gesetze und dementsprechend auch die Leistungsansprüche regelmäßig ändern. Die jüngste Änderung ist noch nicht lange her: Erst am 02.06.2021 hat die Bundesregierung die Pflegereform 2021 erlassen. Was diese beinhaltet und auf welche Änderungen Sie sich einstellen müssen, verraten wir Ihnen in folgendem Artikel.

verfügbar Mo – Sa von 08 – 17 Uhr

Nur 95,00 € Vermittlungsgebühr. Mit optimaler Finanzierung der „24h Pflege“ eine Sorge weniger

Unsere Dienstleistung ist einerseits günstig und andererseits für jeden Pflegebedürftigen bezahlbar. Ein entscheidender Unterschied zu deutschen Pflegediensten ist die Flexibilität, unsere polnischen Pflegekräfte dem Betreuungsbedarf sowie der individuellen Situation vor Ort punktgenau anzupassen. Ambulante Pflegedienste sind dazu erfahrungsgemäß gar nicht in der Lage. Bei uns korrespondieren Pflegebedarf und Pflegeleistung perfekt miteinander. Insofern wird auch nur das berechnet und bezahlt, was tatsächlich gebraucht und geleistet wird.

Unter Berücksichtigung der monatlichen gesetzlichen Pflegegeldzahlung, von Verhinderungspflegegeld in Höhe von jährlich bis zu 2.418 Euro sowie dem Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro verbleibt ein vertretbarer und insofern finanzierbarer Restbetrag für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.

Erreicht wird auf jeden Fall das Ziel, den Pflegebedürftigen geradezu perfekt zu umsorgen sowie zu pflegen und gleichzeitig seine Familie rund um die Uhr zu entlasten. Wir beraten Sie dabei, alle sich bietenden Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Mit unserer Unterstützung bleibt nicht ein Euro ungenutzt, der Ihnen zusteht oder den Sie beantragen können. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Finanzierung die polnische Betreuungskraft um das Wohl und Wehe, kurz gesagt die Pflege Ihres Angehörigen.

Bundesweit zentrale Vermittlung – Bezahlbar durch schlanke Struktur!

Von unserem Firmensitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe aus steuern und organisieren wir den Personaleinsatz deutschlandweit, unsere Servicemitarbeiter*innen sind für Sie jederzeit erreichbar, dennoch können wir Ihnen keine individuelle Beratung vor Ort anbieten. 

Die Entsendung der polnischen Pflegekräfte erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 in der jeweils geltenden Fassung. Insofern handelt es sich um keine selbstständige Tätigkeit. Während der gesamten Betreuungsperiode sind und bleiben wir der direkte und einzige Ansprechpartner

Netzwerk und Software  ermöglichen günstige Dienstleistung.

Unsere gemeinsame Software ist eine entscheidende Grundlage zur Kooperation mit unseren osteuropäischen Partnern. Daraus hat sich im Laufe der Zeit ein dichtes bis engmaschiges Netzwerk entwickelt. Das hat positive Auswirkung auf den gesamten Rekrutierungsprozess von Pflege- und Betreuungskräften. Damit verbunden ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. Zeit ist Geld. Je weniger Zeit gebraucht wird, desto niedriger sind die Personal- und Verwaltungskosten. Diese Kostenersparnis geben wir Eins zu Eins an Sie weiter.

Günstige 24h Betreuung – Entlastung der Angehörigen durch polnische Pflege

Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist erfahrungsgemäß eine Herausforderung für die gesamte Familie. Daraus wird recht bald eine Dauerbelastung, die sowohl fachlich als auch kräftemäßig körperlich und mental nicht leistbar ist.

Ungeachtet dessen sind alle Betroffenen bestrebt, dem Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein Leben zu Hause beziehungsweise in seinen eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Daran ist der Staat ebenso interessiert wie der Pflegebedürftige und seine Angehörigen. Für dieses ständige Spannungsfeld muss zumindest dauerhaft eine Lösung gefunden werden. Die bieten wir mit unserem Angebot der polnischen Pflege durch qualifizierte und von uns ausgewählte Betreuungskräfte. Im Vordergrund steht deren Finanzierbarkeit, die wir möglich machen.

Ständiger Spagat zwischen Job, Familie und 24h Pflege wir lösen das Problem

Für die Angehörigen des Pflegebedürftigen ist oftmals der Spagat zwischen Job, Familie und einer Rundumbetreuung einfach zu groß. Im Fokus steht zunächst die eigene Familie. Die oftmals weite Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert ein tägliches Berufspendeln. Hinzu kommt die ganz allgemeine Belastung im Alltag. Summa summarum bleibt einfach keine Möglichkeit, um den Pflegebedürftigen in einem der höheren Pflegegrade 24h zu pflegen und für ihn persönlich ansprechbar zu sein.

Das geht einfach nicht!

Wir bieten die Lösung mit der günstigen Dienstleistung einer polnischen Pflegekraft an. Sie ist der Garant für eine menschenwürdige bis zuverlässige Pflege mit persönlicher Hilfe bei Pflegetätigkeiten, im Haushalt oder auch bei Außerhausterminen bis hin als Gesellschafterin.