FAQ
Häufig gestellte Fragen
Polnische Pflegekräfte können Sie in vielen Lebensbereichen im Alter unterstützen und Ihnen zuverlässig zur Seite stehen.
Polnische Pflegekräfte dürfen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen verrichten. Dies umfasst ebenso Leistungen der sozialen Betreuung, wie zum Beispiel Motivation und Beschäftigung. Weiter unterstützt die Pflegekraft den Pflegebedürftigen insbesondere bei Tätigkeiten wie z.B.:
- An- und Auskleiden
- Aufstehen und Betten
- Baden und Duschen
- Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
- Trinken
- Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung
- Haarpflege, Hautpflege, Mundpflege, Nagelpflege
- Toilettengang
- Waschen und Zahnpflege
Polnische Pflegekräfte dürfen keine Tätigkeiten der medizinischen Versorgung übernehmen. Dies obliegt einzig und allein den Fachkräften der Pflegedienste. Gern beraten wir Sie kostenfrei im Bereich der häuslichen Versorgung durch eine polnische Pflegekraft.
Die Grundpflege umfasst grundlegende, regelmäßige Pflegeleistungen. Diese sind in folgende drei Bereiche unterteilt:
- Ernährung (mundgerechtes Zubereiten, Nahrungsaufnahme)
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- Mobilität (Ankleiden, Treppensteigen, Zubettgehen)
Behandlungspflege wird auch als „Spezielle Pflege“ bezeichnet. Gemeint sind damit alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte durchgeführt werden und dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege zuzuordnen sind. Zu den Aufgaben gehört unter anderem
- die Wundversorgung
- Verbandwechsel
- Medikamentengabe
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- ärztliche Assistenz durch entsprechendes Fachpersonal
Alle pflegerischen Tätigkeiten aus dem Bereich der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen (z.B. Körperpflege) zählen zur Grundpflege.
Das Formular A1 gilt innerhalb der Europäischen Union und bescheinigt die Sozialversicherungspflicht entsendeter Personen. Es wird immer benötigt, wenn Sie eine Pflegekraft aus einem anderen Land innerhalb der EU in Deutschland beauftragen.
Ost-Profi vermittelt zumeist Pflegekräfte, die aus Polen oder weiteren Osteuropäischen Ländern kommen und Senioren hier in Deutschland betreuen. In den meisten Fällen sind diese osteuropäischen Pflegekräfte günstiger als entsprechende Pflegekräfte aus Deutschland.
Aber Nicht-Bundesbürger dürfen nicht ohne Erlaubnis in Deutschland wohnen und arbeiten. Der deutsche Staat möchte vor allem die Schwarzarbeit unterbinden und gleichermaßen sicherstellen, dass in Deutschland arbeitende Personen Renten- und Sozialversichert sind.
Im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsfreiheit können aber Gewerbebetriebe ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten. Dazu entsenden sie die entsprechenden Pflegehilfskräfte oder Haushaltshilfen aus Polen in deutsche Familien.
Wichtig ist nun, dass die deutsche Familie keinen direkten Arbeitsvertrag mit der polnischen Haushaltshilfe selbst schliesst, sondern immer nur mit dem Betrieb, aus dem die entsendete Haushaltshilfe oder Pflegekraft entstammt. Andernfalls fungiert die deutsche Familie als Arbeitgeber und muß u.a. Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Der Preisvorteil, den die polnischen Haushaltshilfen haben, wäre damit verspielt.
A1 – der Ablauf
Die deutsche Familie beauftragt also nicht direkt eine Haushaltshilfe, sondern schliesst einen Vertrag mit dem polnischen Anbieter. Dieser entsendet seine Angestellten für eine gewisse Zeit nach Deutschland um vor Ort die Senioren zu betreuen.
Der polnische Arbeitgeber bleibt weiterhin in der Verantwortung für die entsendete Pflegekraft oder Haushaltshilfe die nötigen Sozielversicherungs- bzw. Rentenabgaben zu zahlen. Um dies nachzuweisen, muss die Haushaltshilfe und der polnische Betrieb das Formular E 101 beantragen.
Das Formular A1 bescheinigt der deutschen Familie also, dass die Pflegekraft weiterhin Sozialversichert ist und die Familie damit nicht für die Sozialabgaben zuständig ist.
Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage, bis sich alle Personen aneinander gewöhnen und mit der neuen Betreuungssituation umgehen können. Als Angehöriger können Sie die ersten Tage verstärkt moderieren und der Betreuungskraft Ihr Umfeld zeigen. Natürlich sind auch wir an Ihrer Seite und stellen Ihnen ein zweisprachiges Handbuch sowie einen Haushaltsplan zur Verfügung. Sollte die Chemie tatsächlich einmal nicht stimmen, organisieren wir für Sie schnellstmöglich einen Personalwechsel.
Ihre Betreuungskraft bleibt in der Regel 8 Wochen vor Ort und fährt dann nach Hause zu ihrer Familie, um sich zu erholen. In dieser Zeit suchen wir für Sie frühzeitig eine Ersatzkraft, die natürlich den gleichen charakterlichen Vorstellungen und Erfahrungswerten entspricht wie Ihre erste Pflegekraft. Im Ideal- und Regelfall gibt es 2 feste Betreuungskräfte für einen Haushalt.
Im Sommer und in der Weihnachtszeit kann es vorkommen, dass wir Ihnen Personal mit geringeren Sprachkenntnissen vorstellen, da die Osteuropäer diese Zeiten gerne im Kreise ihrer Familien verbringen.
Bevor Sie in Deutschland Hilfen zur Betreuung eines pflegebedürftigen Senioren in Anspruch nehmen können, benötigen Sie das Gutachten des MDK.
Das Gutachten des MDK – wie kann ich es beantragen?
MDK steht für “Medizinischer Dienst der Krankenkassen” – daher sollten Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten. Die Krankenkasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst, der bei Ihnen vor Ort die Gesamtsituation aufnimmt und bewertet. Anschliessend erhalten Sie das Gutachten in welchem der nötige Grad der Hilfeleistungen (in Form der Pflegestufen) festgesetzt wird.
Wie kann ich mich auf das Gutachten vorbereiten?
In vielen Fällen hängt vieles vom Gutachten ab. Daher sollten Sie sich entsprechend vorbereiten. Führen Sie am besten schon einige Wochen vor dem Termin ein möglichst ausführliches Pflegetagebuch in welchem die benötigte Zeiten für verschiedene Handreichungen notiert sind. U.a. bemisst sich die Höhe der später zu erbringenden Leistungen nach den Zeiteinheiten, die für die Pflege in Anspruch genommen werden muss.