FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was dürfen polnische Pflegekräfte?

Polnische Pflegekräfte können Sie in vielen Lebensbereichen im Alter unterstützen und Ihnen zuverlässig zur Seite stehen.

Polnische Pflegekräfte dürfen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen verrichten. Dies umfasst ebenso Leistungen der sozialen Betreuung, wie zum Beispiel Motivation und Beschäftigung. Weiter unterstützt die Pflegekraft den Pflegebedürftigen insbesondere bei Tätigkeiten wie z.B.:

  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen und Betten
  • Baden und Duschen
  • Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  • Trinken
  • Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung
  • Haarpflege, Hautpflege, Mundpflege, Nagelpflege
  • Toilettengang
  • Waschen und Zahnpflege

Polnische Pflegekräfte dürfen keine Tätigkeiten der medizinischen Versorgung übernehmen. Dies obliegt einzig und allein den Fachkräften der Pflegedienste. Gern beraten wir Sie kostenfrei im Bereich der häuslichen Versorgung durch eine polnische Pflegekraft.

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst grundlegende, regelmäßige Pflegeleistungen. Diese sind in folgende drei Bereiche unterteilt:

  • Ernährung (mundgerechtes Zubereiten, Nahrungsaufnahme)
  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Mobilität (Ankleiden, Treppensteigen, Zubettgehen)
Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege wird auch als „Spezielle Pflege“ bezeichnet. Gemeint sind damit alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte durchgeführt werden und dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege zuzuordnen sind. Zu den Aufgaben gehört unter anderem

  • die Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • ärztliche Assistenz durch entsprechendes Fachpersonal


Alle pflegerischen Tätigkeiten aus dem Bereich der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen (z.B. Körperpflege) zählen zur Grundpflege.

Was ist das A1 Formular?

Das Formular A1 gilt innerhalb der Europäischen Union und bescheinigt die Sozialversicherungspflicht entsendeter Personen. Es wird immer benötigt, wenn Sie eine Pflegekraft aus einem anderen Land innerhalb der EU in Deutschland beauftragen.

Ost-Profi vermittelt zumeist Pflegekräfte, die aus Polen oder weiteren Osteuropäischen Ländern kommen und Senioren hier in Deutschland betreuen. In den meisten Fällen sind diese osteuropäischen Pflegekräfte günstiger als entsprechende Pflegekräfte aus Deutschland.

Aber Nicht-Bundesbürger dürfen nicht ohne Erlaubnis in Deutschland wohnen und arbeiten. Der deutsche Staat möchte vor allem die Schwarzarbeit unterbinden und gleichermaßen sicherstellen, dass in Deutschland arbeitende Personen Renten- und Sozialversichert sind.

Im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsfreiheit können aber Gewerbebetriebe ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten. Dazu entsenden sie die entsprechenden Pflegehilfskräfte oder Haushaltshilfen aus Polen in deutsche Familien.

Wichtig ist nun, dass die deutsche Familie keinen direkten Arbeitsvertrag mit der polnischen Haushaltshilfe selbst schliesst, sondern immer nur mit dem Betrieb, aus dem die entsendete Haushaltshilfe oder Pflegekraft entstammt. Andernfalls fungiert die deutsche Familie als Arbeitgeber und muß u.a. Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Der Preisvorteil, den die polnischen Haushaltshilfen haben, wäre damit verspielt.

A1 – der Ablauf

Die deutsche Familie beauftragt also nicht direkt eine Haushaltshilfe, sondern schliesst einen Vertrag mit dem polnischen Anbieter. Dieser entsendet seine Angestellten für eine gewisse Zeit nach Deutschland um vor Ort die Senioren zu betreuen.

Der polnische Arbeitgeber bleibt weiterhin in der Verantwortung für die entsendete Pflegekraft oder Haushaltshilfe die nötigen Sozielversicherungs- bzw. Rentenabgaben zu zahlen. Um dies nachzuweisen, muss die Haushaltshilfe und der polnische Betrieb das Formular E 101 beantragen.

Das Formular A1 bescheinigt der deutschen Familie also, dass die Pflegekraft weiterhin Sozialversichert ist und die Familie damit nicht für die Sozialabgaben zuständig ist.

Was passiert, wenn die Chemie nicht stimmt?

Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage, bis sich alle Personen aneinander gewöhnen und mit der neuen Betreuungssituation umgehen können. Als Angehöriger können Sie die ersten Tage verstärkt moderieren und der Betreuungskraft Ihr Umfeld zeigen. Natürlich sind auch wir an Ihrer Seite und stellen Ihnen ein zweisprachiges Handbuch sowie einen Haushaltsplan zur Verfügung. Sollte die Chemie tatsächlich einmal nicht stimmen, organisieren wir für Sie schnellstmöglich einen Personalwechsel.

Wie lange bleibt die Betreuungskraft?

Ihre Betreuungskraft bleibt in der Regel 8 Wochen vor Ort und fährt dann nach Hause zu ihrer Familie, um sich zu erholen. In dieser Zeit suchen wir für Sie frühzeitig eine Ersatzkraft, die natürlich den gleichen charakterlichen Vorstellungen und Erfahrungswerten entspricht wie Ihre erste Pflegekraft. Im Ideal- und Regelfall gibt es 2 feste Betreuungskräfte für einen Haushalt.

Im Sommer und in der Weihnachtszeit kann es vorkommen, dass wir Ihnen Personal mit geringeren Sprachkenntnissen vorstellen, da die Osteuropäer diese Zeiten gerne im Kreise ihrer Familien verbringen.

Wie bereite ich mich auf das MDK Gutachten vor?

Bevor Sie in Deutschland Hilfen zur Betreuung eines pflegebedürftigen Senioren in Anspruch nehmen können, benötigen Sie das Gutachten des MDK.

 

Das Gutachten des MDK – wie kann ich es beantragen?

MDK steht für “Medizinischer Dienst der Krankenkassen” – daher sollten Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten. Die Krankenkasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst, der bei Ihnen vor Ort die Gesamtsituation aufnimmt und bewertet. Anschliessend erhalten Sie das Gutachten in welchem der nötige Grad der Hilfeleistungen (in Form der Pflegestufen) festgesetzt wird.

Wie kann ich mich auf das Gutachten vorbereiten?

In vielen Fällen hängt vieles vom Gutachten ab. Daher sollten Sie sich entsprechend vorbereiten. Führen Sie am besten schon einige Wochen vor dem Termin ein möglichst ausführliches Pflegetagebuch in welchem die benötigte Zeiten für verschiedene Handreichungen notiert sind. U.a. bemisst sich die Höhe der später zu erbringenden Leistungen nach den Zeiteinheiten, die für die Pflege in Anspruch genommen werden muss.

verfügbar Mo – Sa von 08 – 17 Uhr

Mit optimaler Finanzierung der „24h Pflege“ eine Sorge weniger

Unsere Dienstleistung ist einerseits günstig und andererseits für jeden Pflegebedürftigen bezahlbar. Ein entscheidender Unterschied zu deutschen Pflegediensten ist die Flexibilität, unsere polnischen Pflegekräfte dem Betreuungsbedarf sowie der individuellen Situation vor Ort punktgenau anzupassen. Ambulante Pflegedienste sind dazu erfahrungsgemäß gar nicht in der Lage. Bei uns korrespondieren Pflegebedarf und Pflegeleistung perfekt miteinander. Insofern wird auch nur das berechnet und bezahlt, was tatsächlich gebraucht und geleistet wird.

Unter Berücksichtigung der monatlichen gesetzlichen Pflegegeldzahlung, von Verhinderungspflegegeld in Höhe von jährlich bis zu 1.685 Euro sowie dem Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro verbleibt ein vertretbarer und insofern finanzierbarer Restbetrag für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.

Erreicht wird auf jeden Fall das Ziel, den Pflegebedürftigen geradezu perfekt zu umsorgen sowie zu pflegen und gleichzeitig seine Familie rund um die Uhr zu entlasten. Wir beraten Sie dabei, alle sich bietenden Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Mit unserer Unterstützung bleibt nicht ein Euro ungenutzt, der Ihnen zusteht oder den Sie beantragen können. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Finanzierung die polnische Betreuungskraft um das Wohl und Wehe, kurz gesagt die Pflege Ihres Angehörigen.

Bundesweit zentrale Vermittlung – Bezahlbar durch schlanke Struktur!

Von unserem Firmensitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe aus steuern und organisieren wir den Personaleinsatz deutschlandweit, unsere Servicemitarbeiter*innen sind für Sie jederzeit erreichbar, dennoch können wir Ihnen keine individuelle Beratung vor Ort anbieten. 

Die Entsendung der polnischen Pflegekräfte erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie. Insofern handelt es sich um keine selbstständige Tätigkeit. Während der gesamten Betreuungsperiode sind und bleiben wir der direkte und einzige Ansprechpartner.

Netzwerk und Software  ermöglichen günstige Dienstleistung.

Unsere gemeinsame Software ist eine entscheidende Grundlage zur Kooperation mit unseren osteuropäischen Partnern. Daraus hat sich im Laufe der Zeit ein dichtes bis engmaschiges Netzwerk entwickelt. Das hat positive Auswirkung auf den gesamten Rekrutierungsprozess von Pflege- und Betreuungskräften. Damit verbunden ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. Zeit ist Geld. Je weniger Zeit gebraucht wird, desto niedriger sind die Personal- und Verwaltungskosten. Diese Kostenersparnis geben wir Eins zu Eins an Sie weiter.

Günstige 24h Betreuung – Entlastung der Angehörigen durch polnische Pflege

Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist erfahrungsgemäß eine Herausforderung für die gesamte Familie. Daraus wird recht bald eine Dauerbelastung, die sowohl fachlich als auch kräftemäßig körperlich und mental nicht leistbar ist.

Ungeachtet dessen sind alle Betroffenen bestrebt, dem Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein Leben zu Hause beziehungsweise in seinen eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Daran ist der Staat ebenso interessiert wie der Pflegebedürftige und seine Angehörigen. Für dieses ständige Spannungsfeld muss zumindest dauerhaft eine Lösung gefunden werden. Die bieten wir mit unserem Angebot der polnischen Pflege durch qualifizierte und von uns ausgewählte Betreuungskräfte. Im Vordergrund steht deren Finanzierbarkeit, die wir möglich machen.

Ständiger Spagat zwischen Job, Familie und 24h Pflege wir lösen das Problem

Für die Angehörigen des Pflegebedürftigen ist oftmals der Spagat zwischen Job, Familie und einer Rundumbetreuung einfach zu groß. Im Fokus steht zunächst die eigene Familie. Die oftmals weite Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert ein tägliches Berufspendeln. Hinzu kommt die ganz allgemeine Belastung im Alltag. Summa summarum bleibt einfach keine Möglichkeit, um den Pflegebedürftigen in einem der höheren Pflegegrade 24h zu pflegen und für ihn persönlich ansprechbar zu sein.

Das geht einfach nicht!

Wir bieten die Lösung mit der günstigen Dienstleistung einer polnischen Pflegekraft an. Sie ist der Garant für eine menschenwürdige bis zuverlässige Pflege mit persönlicher Hilfe bei Pflegetätigkeiten, im Haushalt oder auch bei Außerhausterminen bis hin als Gesellschafterin.