Auf dem Markt haben verschiedene private, öffentliche oder kirchliche Träger Betreute Wohnformen etabliert. Der Grundsatz bei allen Wohnformen innerhalb des Betreuten Wohnens ist aber bei allen gleich: Den Bewohnern soll ein Höchstmaß an Eigenverantwortlichkeit garantiert werden.
Betreutes Wohnen ist von stationären Einrichtungen konzeptionell strikt zu trennen – bei Betreuten Wohnformen sollen die Bewohner körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, ein eigenbestimmtes Leben im eigenen Haushalt zu leben. Der eigene Haushalt zieht aber gemeinschaftlich genutzte Haushalte – wie etw bei Senioren WG`s – mit ein. Dieser (gemeinschaftlich) genutzte Haushalt muss dann von den Bewohnern selbst bewirtschftet werden. Ob die Bewohner zur Bewältigung der hauswirtschaftlichen Aufgaben eine Haushaltshilfe hinzuziehen, widersprucht nicht der allgemeinen Definition von Betreutem Wohnen.
Vor dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit steht nur noch der Schutz der Gesundheit und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit. Ist eine rein stationäre Unterbringung vor diesem Hintergrund unablässlich, soll der Betroffene stationär versorgt werden. In allen anderen Fällen stellt das Betreute Wohnen eine echte Alternative zur stationären Unterbringung dar.
Die folgende Auflistung unterteilt die (baulichen und konzeptionellen) Anforderungen an den eigenen Haushalt nicht von den Anforderungen an die Haushalte von gemeinschaftlich genutzten Wohnformen. Diese Unterscheidung wäre aus unserer Sicht irreführend, da im Kern aller Bemühungen der Betroffene Mensch stehen sollte. Die Anforderungen an den Haushalt haben so keine Unterschiede die sich in der Art des Wohnumfeldes (eigener Haushalt oder Senioren WG) abzeichnet. Da der Gesetzgeber keine allgemeingültigen Anforderungen an Betreute Wohnanlagen oder -arten herausgegeben hat, dient die unten aufgeführte Auflistung lediglich als Orientierungshilfe.
Demographie in Betreuten Wohnformen
Die demographischen Eckdaten von Bewohnern, die in Betreuten Wohnformen leben, spiegeln grob zusammengefasst die Eckdaten der Bundesbevölkerung wider:
In Betreuten Wohnformen ist der überwiegende Anteil an Bewohnern weiblich (weit über 75%). In einem ähnlichen prozentualen Verhältnis findet sich der Anteil an alleinstehenden Frauen wieder: knapp 80%. Mehr als drei Viertel der Bewohner sind nicht pflegebedürftig (im Sinne des Pflegegesetzes) haben aber fast alle gesundheitliche Einschränkungen und benötigen daraus Hilfe im Alltag.
Typisch für Betreutes Wohnen ist der enge regionale Bezug, den die Bewohner zu ihrem gewohnten Umfeld aufrechterhalten sollen (und wollen). Über 90% der Bewohner einer Betreuten Wohnform kommen aus dem regional direkten Umfeld des Betreuten Haushaltes. Hier findet sich der Ansatz des Betreuten Wohnens wieder: Die Eigenbestimmtheit rückt nur dann in den Hintergrund, wenn eine Gefahr für die Gesundheit oder die Unversehrtheit des Bewohners besteht.
Kriterien, die bei der Wahl der richtigen Betreuten Wohnform, zu prüfen sind:
Technische Anforderungen an den Haushalt:
Allgemeine Anforderungen an den Haushalt: