Betreutes Wohnen in den eigenen vier Wänden
Lebt ein pflegebedürftiger Senior im eigenen Haushalt und nimmt ambulante Hilfen, wie den ambulanten Pflegedienst oder die „24 Stunden Pflege“, in Anspruch, so sind zunächst alle Anforderungen einer Betreuten Wohnform erfüllt. Im Kern des Betreuten Wohnens steht der Betroffene Mensch – alle Gefahren, die die Gesundheit und Unversehrtheit gefährden, sollen abgewendet werden.
Danach rückt der Grundsatz der Selbstbestimmung in den Mittelpunkt: Der Betroffene Senior / die betroffene Seniorin sollen anhand ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Kompetenzen den Alltag selbstständig bewältigen können. Dort, wo in gewissen Anforderungen der Betroffene an eigene Grenzen stösst, sollen ambulant pflegerische, sozialpädagogische oder therapeutische Hilfen den Betroffenen in eine möglichst eigenbestimmte Lebenssituation versetzen.
Betreutes Wohnen in den eigenen vier Wänden
Lebt ein pflegebedürftiger Senior im eigenen Haushalt und nimmt ambulante Hilfen, wie den ambulanten Pflegedienst oder die „24 Stunden Pflege“, in Anspruch, so sind zunächst alle Anforderungen einer Betreuten Wohnform erfüllt. Im Kern des Betreuten Wohnens steht der Betroffene Mensch – alle Gefahren, die die Gesundheit und Unversehrtheit gefährden, sollen abgewendet werden.
Danach rückt der Grundsatz der Selbstbestimmung in den Mittelpunkt: Der Betroffene Senior / die betroffene Seniorin sollen anhand ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Kompetenzen den Alltag selbstständig bewältigen können. Dort, wo in gewissen Anforderungen der Betroffene an eigene Grenzen stösst, sollen ambulant pflegerische, sozialpädagogische oder therapeutische Hilfen den Betroffenen in eine möglichst eigenbestimmte Lebenssituation versetzen.
Haushaltshilfen innerhalb des Betreuten Wohnens im eigenen Haushalt
In vielen Fällen ist die geistige Verfassung der Betroffenen altersgemäß uneingeschränkt vorhanden, aber Krankheiten und deren gesundheitliche Auswirkungen schränken den Betroffenen so sehr ein, dass anfallende und notwendige Haushaltsarbeiten nicht mehr zu bewältigen sind. In diesen Fällen kann eine Haushaltshilfe schnell und einfach Abhilfe schaffen. Die Haushaltshilfe kommt dabei zu bestimmten Uhrzeiten oder aber in einer „24 Stunden Betreuung“ direkt in die Wohnung des Senioren. Sie arbeitet dann nicht Rund-um-die-Uhr, ist aber den ganzen Tag über abrufbar.
Anders sieht es aus, wenn das reine Aufräumen, Abspülen und Staubsaugen im Haushalt der Betroffenen nicht mehr ausreicht um gesundheitlich uneingeschränkt gute Lebensumstände zu gewährleisten. Meist sind grundlegend pflegerische Handreichungen, wie das rasieren, Hilfe beim an- oder auskleiden oder bei Toilettengängen, notwendig. In diesen Fällen reicht eine Haushaltshilfe nicht mehr aus um uneingeschränkt gute Lebensumstände (vor allem in hygienischer Sicht) zu gewährleisten. Hier ist eine Pflegekraft notwendig um den Betroffenen adäquat versorgen zu können.
Ambulanter Pflegedienst innerhalb des Betreuten Wohnens im eigenen Haushalt
Wie oben schon angeklungen bestimmt der nötige Grad der Hilfen die richtige Maßnahme. Immer dann, wenn eine Autonomie des Betroffenen durch die Übernahme rein hauswirtschaftlicher Tätigkeiten einer Haushaltshilfe nicht mehr gewährleistet ist, müssen ergänzende Maßnahmen geprüft werden.
Liegt beispielsweise ein Fall vor, in welchem grundsätzlich pflegerische Tätigkeiten wie das Waschen, die Versorgung von Wunden oder ähnlichem benötigt werden, müssen entsprechend geschulte Fachkräfte als Pflegemaßnahme dem Betroffenen zusätzlich zur Haushaltshilfe zugesprochen werden.
Eine reine Übernahme der pflegerischen Dienste am Betroffenen ohne Haushaltshilfe sind in der Praxis überaus selten, da Betroffene, die pflegerische Maßnahmen in Anspruch nehmen (müssen), meist körperlich auch nicht mehr in der Lage sind um den hauswirtschaftlichen Pflichten angemessen nachzukommen. Zumeist geschehen solche pflegerische Versorgungsleistungen durch den Ambulanten Pflegedienst, der auch wieder anhand der festgestellten Pflegestufe zeitweise begrenzt direkt in den Haushalt des Betroffenen kommt.
Pflegekräfte innerhalb des Betreuten Wohnens im eigenen Haushalt
In der Praxis gibt es durchaus Zwischenschritte, die Hilfen nicht ausschliesslich auf rein hauswirtschaftlicheoder rein pflegerische Tätigkeiten beschränken. Benötigt ein Senior / eine Seniorin beispielsweise Hilfen bei der Essenzubereitung, teilweise sogar bei der Nahrungsaufnahme, beim Aufräumen und Spülen, dem Wäsche waschen und der täglichen Eigenhygiene, so sind die Tätigkeiten vereinzelt zwar den pflegerischen oder den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zuzuordnen, in der Komplexität und im Gesamtzusammenhang hingegen kaum voneinander zu unterscheiden.
Dazu kommt, dass tagesformabhängig an manchen Tagen beispielsweise die Nahrunsgaufnahme des Senioren autonom funktioniert, an anderen Tagen aber konkrete Hilfen benötigt werden.
In solchen Fällen ist die Hinzunahme einer Pflegehilfskraft im Haushalt des Betroffenen durchaus sinnvoll. Sie dient dabei nicht als Ersatz für den Ambulanten Pflegedienst, sondern vielmehr als Ergänzung gerade in den Zeiten, in denen der Ambulante Pflegedienst oder pflegende Angehörige nicht anwesend sind.
„24 Stunden Betreuung“ innerhalb des Betreuten Wohnens
Auf den ersten Blick mag es befremdlich klingen, eine „24 Stunden Pflege“ innerhalb des Betreuten Wohnens im eigenen Haushalt in Anspruch zu nehmen, aber in der Praxis ist diese Annahme bei weitem nicht zu konstruiert. In vielen Fällen entscheidet tatsächlich die Tagesform des Betroffenen über den nötigen (tagesaktuellen) Grad der Hilfen. Das Ziel der Wohnform Betreutes Wohnen im eigenen Haushalt soll an dieser Stelle wiederholt werden: Eine stationäre Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim soll vermieden oder so weit wie möglich hinausgezögert werden.
Innerhalb einer „24 Stunden Betreuung“ im eigenen Haushalt findet auch keine pflegerische Betreuung an 24 Stunden (also ganztägig ähnlich dem Schichtdienst in Krankenhäusern oder Altersheimem) statt. Eine „24 Stunden Betreuung“ bedeutet, dass eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe im Haushalt des Betroffenen Senioren / der Seniorin wohnt und daher auch ganztägig ansprechbar ist. So kann gewährleistet werden, dass immer dann, wenn der Betroffene Hilfe im Alltag braucht, eine helfende Hand zur Stelle ist.
Anforderungen an den Haushalt
Der Grundsatz der Selbstbestimmtheit ist dann gewährleistet, wenn der Betroffene allgemeine Tätigkeiten des Alltags allein und mit möglichst wenig Hilfen bewältigen kann. Zu den alltäglichen Tätigkeiten gehören das Einkaufen, Amtsgänge oder das Erreichen von Freizeitangeboten beispielsweise von kirchlichen Organisationen oder städtischen Angeboten.
In ländlichen Regionen ist daher zu prüfen, ob öffentliche Verkehrsmittel eine ausreichend gute Frequenz und Reichweite haben, um diesem Grundsatz gerecht zu werden. Bei Betreuten Wohnformen in einer Stadt ist zu prüfen, ob Gefahren beispielsweise durch den Strassenverkehr drohen – gerade wenn der Betroffene nur noch eingeschränkt sieht oder hört.
Generell ist die Wohnung des Senioren / der Seniorin selbst auf Barrieren zu prüfen. Gibt es ebenerdige Zugänge zur Wohnung, zum Garten oder eine allzu steile Kellertreppe? Ist der Durchgang zur Dusche barrierefrei, hat das Wohnobjekt einen Aufzug oder Alarmsysteme die von jedem Zimmer aus leicht zu erreichen sind? Sind ggfs. bestimmte Betten für Übergrößen oder Übergewichtige Menschen verfügbar?
Viele Anbieter haben sich speziell für den Um- und Ausbau von Wohnungen für Senioren spezialisiert und bieten Beratung und Hilfsmittel an, deren Anschaffungskosten teilweise durch den Hilfsmittelkatalog der Pflege- und Krankenkassen übernommen werden können. Erste Beratungsstellen gibt es in den Bürgerzentren jeder Stadt oder öffentlichen wie kirchlichen lokalen Organisationen.
Wir haben eine (unvollständige aber) möglichst detaillierte Auflistung vieler Faktoren über seniorengerechte Wohnungen zusammengestellt, die den Grundsatz der Autonomie beim Betreuten Wohnen im eigenen Haushalt oder in anderen betreuten sozialen Wohnformen prüfen und erste Anhaltspunkte über die Einhaltung dieses Grundsatzes geben.