Langzeitpflege: professionelle Rundumversorgung für pflegebedürftige Menschen

In der Fachwelt spricht man von einer Langzeitpflege, wenn ältere oder pflegebedürftige Menschen nicht mehr dazu in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und daher dauerhaft auf Hilfe von außen angewiesen sind.

In der Praxis gibt es verschiedene Pflegemodelle, die vor der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim oder anderen Einrichtung infrage kommen. Dazu zählt unter anderem die Pflege durch Verwandte, die ambulante Pflege durch professionelle Pflegedienste sowie die Rundumbetreuung zu Hause. Sind diese aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich, so bleibt nur die stationäre Langzeitpflege. Was sich genau dahinter verbirgt, erfahren Sie neben vielen anderen essentiellen Informationen rund um das Thema in den folgenden Abschnitten.

Begriffsklärung: Langzeit- versus Kurzzeitpflege

Wie die Bezeichnung bereits vorschlägt wird bei der Langzeitpflege ein längerer und dauerhafter Pflegebedarf vorausgesetzt. Entsprechend kommt es hier häufiger zu einer Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung als beispielsweise bei der Kurzzeitpflege. Letztere ist bei einem Aufenthalt in einer hierfür vorgesehenen Institution in Deutschland auf maximal 8 Wochen jährlich begrenzt. Alles, was darüber hinausgeht, fällt in die Kategorie der sogenannten „Langzeitpflege“.

Im Gegensatz zur nur vorübergehend benötigten Pflege beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer anderen akuten Erkrankung, die eine intensive Betreuung erfordert, oder aber einem kurzweiligen Entlastungsbedarf der zu pflegenden Angehörigen entspringt, wird bei der Langzeitpflege also von einem kontinuierlichen Pflegebedarf ausgegangen. Grundsätzlich kann dieser sowohl im Rahmen einer stationären Unterbringung als auch ambulant in Form einer „24-Stunden-Pflege“ gedeckt werden. Da Letztere jedoch den kontinuierlichen Einsatz von hochqualifiziertem Personal verlangt, erweist sie sich in der Praxis als zu kostspielig.

Kurz: Im Allgemeinen wird eine stationäre Versorgung der pflegebedürftigen Menschen mit der Bezeichnung „Langzeitpflege“ gleichgesetzt.

Langzeitpflege: ein Begriff, viele Leistungen

Dass sich eine stationäre Unterbringung im Falle einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit empfiehlt, wird schnell deutlich, wenn man einen Blick auf die Vielfalt an integrierten Leistungen wirft. Dass sich diese nur schwerlich von ambulanten Diensten erbringen lassen, ist leicht nachvollziehbar.

Im Zentrum stehen dabei Maßnahmen, die dem Erhalt der physischen und mentalen Fähigkeiten der Betroffenen dienen. Hier geht es also nicht nur ausschließlich um die Unterstützung bei alltäglichen Ritualen wie Körperhygiene, Essen, An- und Ausziehen, sondern vielmehr auch um eine gezielte Anregung zu mehr Aktivität und Selbstständigkeit. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Prävention eines Verlustes noch vorhandener Fähigkeiten. Die aktive Beteiligung am Alltagsgeschehen ist somit ein Muss.

Nicht zu unterschätzen ist außerdem das Ambiente, das auf größtmöglichen Komfort bei maximaler Unabhängigkeit setzt. In der Regel verfügen stationäre Einrichtungen über gemütliche Gemeinschaftsbereiche, die den pflegebedürftigen Menschen ein soziales Leben ermöglichen. Hier finden kreative Kurse, Lesungen und andere Formen der Unterhaltung und Beschäftigung statt. Für eine zuverlässige medizinische Versorgung rund um die Uhr wiederum ist durch entsprechend ausgebildetes Personal gesorgt. Die Betroffenen haben folglich bei Bedarf 24 Stunden lang einen Ansprechpartner zur Seite.

Darüber hinaus gibt es ein breites Spektrum an therapeutischen Maßnahmen, die sowohl der Rehabilitation beispielsweise nach einem Schlaganfall als auch der Prävention dienen. Viele Übungen wirken ganzheitlich und verbessern folglich nicht nur Beweglichkeit, geistige Leistungsfähigkeit und Sprechfähigkeit, sondern beispielsweise auch das emotionale Befinden allein durch den Fokus auf ein zu erreichendes Ziel.

Unterschieden wird außerdem zwischen allgemeinen Angeboten, darunter einem die Audauer und Beweglichkeit fördernden Bewegungsprogramm, beschäftigungstherapeutischen Maßnahmen und Modellen, die sich konkret an dem persönlichen Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person orientieren. Handelt es sich beispielsweise um Schlaganfallspatienten, so machen vor allem physiotherapeutische und sprachliche Übungen Sinn. Musik-, Kunst- und Tiertherapie wiederum sind Varianten, die unter anderem erfolgreich bei Depressiven und Demenzkranken eingesetzt werden.

Zusammengefasst bietet eine stationäre Einrichtung hier den Vorteil, dass sie oftmals viele der aufgeführten Angebote sowie entsprechende Spezialisten unter einem Dach beherbergt.

Gute Gründe, die für eine stationäre Langzeitpflege sprechen

Zählen Sie zu den Menschen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen noch selbst versorgen, sich jedoch den kontinuierlich wachsenden Anforderungen nicht mehr gewachsen fühlen? Verschlechtert sich der Zustand der von Ihnen umsorgten Person stetig, so dass Sie keine optimale Pflege mehr garantieren können? Und/oder verfügen Sie einfach nicht über ein entsprechendes barrierefreies Umfeld, so dass sich die bestmögliche Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause für Sie oder alternativ einen ambulanten Pflegedienst als größere Herausforderung gestaltet?

Lautet die Antwort auf eine oder mehrere dieser Fragen „Ja“, dann ist es allerhöchste Zeit, sich etwas eingehender mit dem Thema „Langzeitpflege“ zu beschäftigen. Auch hier gelten gesundheitlicher Zustand und Prognose der pflegebedürftigen Person als Ausgangspunkt. Handelt es sich also um einen besonders hohen Grad der Pflegebedürftigkeit und besteht hier so gut wie keine Hoffnung auf eine Besserung, so sind die wichtigsten Voraussetzungen gegeben. Ein weiteres essentielles Kriterium ist, dass eine ambulante Versorgung, sei es nun durch pflegende Angehörige oder ambulante Dienste, nicht mehr gewährleistet werden kann.

Sind Sie sich immer noch unsicher, ob der Zeitpunkt für eine Langzeitpflege tatsächlich gekommen ist, so gibt es weitere Hinweise, die sich bei der Entscheidungsfindung als hilfreich erweisen.

Kommt die betroffene Person beispielsweise gar nicht mehr alleine zurecht, vereinsamt und baut so stark ab, dass man von einem erhöhten Risiko der Eigen- bzw. Fremdverletzung sprechen kann? Fühlen Sie sich selbst mit der Pflege Ihres Angehörigen überfordert und vermag auch ein ambulanter Pflegedienst hier nicht mehr die erforderliche Unterstützung zu bieten?

Verfügt das gegenwärtige Umfeld der pflegebedürftigen Person einfach nicht über die erforderlichen räumlichen Gegebenheiten wie beispielsweise den notwendigen Platz für Hilfsmittel etc., so dass die Pflegeleistung zu wünschen übrig lässt

Trifft nur eines dieser Szenarien auf Sie und Ihre Situation zu, so sollten Sie sich direkt mit der Frage nach den Chancen auf eine schnellstmögliche Unterbringung in einer stationären Einrichtung befassen.

Wissenswertes zu Kostenaufwand, Finanzierungsmöglichkeiten & mehr

Ein häufiger Grund, warum Betroffene die stationäre Langzeitpflege oftmals viel zu lange als akzeptable Alternative von sich weisen, sind die zu erwartenden Kosten. Mit Blick auf die integrierten Leistungen verwundert es sicherlich nicht, dass diese beträchtlich ausfallen. Schließlich umfasst eine vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung neben den Kosten für die Pflegeleistungen auch die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Klarheit über den genauen Betrag schafft nur die direkte Kontaktaufnahme zur Pflegekasse, die je nach Pflegestufe einen Teil der Kosten übernimmt. Darüber hinaus sollten Sie sich mit den unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen inklusive der jeweiligen Leistungen und Kosten vertraut machen, zumal es hier zu großen Unterschieden kommen kann.

Auf diese Weise haben Sie eine realistische Vorstellung, welche Kosten genau auf Sie zukommen und können sich gegebenenfalls nach einer etwas günstigeren Pflegeeinrichtung umschauen.

Einige der wichtigsten Punkte in Sachen Pflegekosten und Kostenübernahme fassen wir hier für Sie zusammen.

  • Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten sind grundsätzlich von den Betroffenen selbst zu bestreiten.
  • Bei vorliegendem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.
  • Zusatzleistungen sind vertraglich festzuhalten.
  • Mögliche Unterstützung im Falle eines zu geringen Einkommens bieten Sozialhilfeträger. Hierfür ist eine Beantragung von Leistungen zur Sicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege erforderlich.


Noch ein Hinweis bezüglich einer eventuellen Kostenteilübernahme durch die Pflegekasse: Einen entsprechenden Anspruch hat die pflegebedürftige Person nur, wenn sie zuvor regelmäßig Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung geleistet hat. Darüber hinaus muss die vorliegende Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter des MDK, sprich des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, bestätigt werden.

Ist dies geschehen, so entscheidet der festgestellte Pflegegrad über die Höhe der monatlichen Bezuschussung. Menschen mit dem Pflegegrad 1 beispielsweise benötigen vergleichsweise wenig Unterstützung, Pflegegrad Nummer 5 wiederum bedeutet einen maximalen Pflegebedarf.

In Zahlen ausgedrückt dürfen Betroffene, die in eine Pflegeeinrichtung ziehen, in den verschiedenen Pflegegraden mit den folgenden Leistungen rechnen:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro


Hinweis: Bezüglich der genauen Pflegesätze kann es jährlich zu Abweichungen kommen. Betroffene sollten sich daher an die zuständigen Stellen wenden, um jeweils aktuell gültige Zahlen zu erhalten. Zu den wichtigsten Ansprechpartnern bei Fragen rund um anfallende Pflege- bzw. Pflegeheimkosten zählen neben dem örtlichen Sozialamt auch Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen sowie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V., kurz BIVA genannt.

Langzeitpflege im Kreuzverhör: Pro & Contra

Viele Betroffene haben in Bezug auf die Langzeitpflege leider keinen großen Entscheidungsspielraum. Jedoch sollen hier pro forma einige der wichtigsten Vor- und Nachteile aufgeführt werden. Dass es sich dabei in erster Linie um Pauschalisierungen handelt, erklärt sich von selbst. Ob sich eine pflegebedürftige Person in einer Einrichtung wohlfühlt, hängt oftmals von individuellen Faktoren wie Erwartungen, Präferenzen etc. ab.

Jedoch kann es nicht schaden, bei der Suche nach einer passenden Einrichtung die hier aufgeführten Punkte vor Augen zu haben, und sich für eine Variante zu entscheiden, bei der besagte Nachteile offenbar nicht so ausgeprägt sind.

Die Vorteile einer kompetenten Langzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung liegen klar auf der Hand.

Neben einer professionellen pflegerischen und medizinischen Versorgung rund um die Uhr versprechen sie auch eine erhebliche Entlastung für die Angehörigen. Diese erfolgt nicht nur durch eine komplette Übernahme der täglich geleisteten Pflege sowie Hilfestellungen, sondern auch durch die Gewissheit, dass der ihnen liebe Mensch in den besten Händen ist.

Weitere eindeutige Pluspunkte sind die Vielzahl an therapeutischen Maßnahmen sowie die große Auswahl an Unterhaltungs- und Beschäftigungsangeboten. Darüber hinaus bieten die bereits erwähnten Gemeinschaftsbereiche als gemütlicher Treffpunkt mit Gleichgesinnten einen zuverlässigen Schutz vor Vereinsamung und damit einhergehenden depressiven Anwandlungen.

Auch potentielle Nachteile und Herausforderungen der Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen in einer stationären Einrichtung sind weithin bekannt. So kommen viele Betroffene beispielsweise mit der Umstellung und Eingewöhnung in ein neues Lebensumfeld nicht zurecht. Erschwert werden diese noch durch den Charakter der Endgültigkeit, der einer Langzeitpflege anhaftet. Denn hier handelt es sich leider zumeist nicht nur um einen kurzfristigen Aufenthalt mit der Aussicht, bald wieder in die vertraute Umgebung zurückzukehren.

Die Kombination aus hohem Personalmangel im Pflegebereich sowie eintönigem Alltagsgeschehen macht eine Eingewöhnung noch schwerer. Auch hier drohen also Vereinsamung und damit einhergehende, in der Regel psychosomatische Symptome wie Müdigkeit, Antriebslosigkeit, Depression und mehr.

Natürlich gibt es Wege aus diesem Dilemma.

Ist die Entscheidung einmal gefallen und die Unterbringung in einer stationären Einrichtung steht bevor, so kann eine sorgfältige Auswahl potentielle Umstellungsschwierigkeiten erheblich erleichtern. Suchen Sie sich beispielsweise grundsätzlich nur eine Einrichtung aus, in der die hier lebenden Menschen sich offenbar wohlfühlen. Achten Sie auch auf das Aufgebot an Pflegekräften sowie die allgemein herrschende Stimmung. Ist diese von Hektik auf Seiten des Personals und Apathie auf Seiten der Patientinnen und Patienten geprägt? Dann sollten Sie nach einer Alternative Ausschau halten.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Maßnahmen, um den Aufenthalt in einem Pflegeheim so angenehm wie möglich zu gestalten. Viele Einrichtungen „vermieten“ beispielsweise nur mit dem Notwendigsten ausgestattete Zimmer, so dass die neuen Bewohner/-innen die ihnen liebsten Möbel, Accessoires und Erinnerungsstücke mitbringen können und ihr neues Zuhause so eine ganz persönliche Note erhält.

Einschlägige Beratungsstellen bieten neben vielen weiteren Informationen zu Themen wie Pflege, Pflegeeinrichtungen etc. auch Tipps, wie sich der Umzug in ein auf Langzeitpflege ausgerichtetes Heim so reibungslos und für die Betroffenen so „schmerzfrei“ wie möglich umsetzen lässt.

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verfügbar Mo – Sa von 08 – 17 Uhr

Nur 95,00 € Vermittlungsgebühr. Mit optimaler Finanzierung der „24h Pflege“ eine Sorge weniger

Unsere Dienstleistung ist einerseits günstig und andererseits für jeden Pflegebedürftigen bezahlbar. Ein entscheidender Unterschied zu deutschen Pflegediensten ist die Flexibilität, unsere polnischen Pflegekräfte dem Betreuungsbedarf sowie der individuellen Situation vor Ort punktgenau anzupassen. Ambulante Pflegedienste sind dazu erfahrungsgemäß gar nicht in der Lage. Bei uns korrespondieren Pflegebedarf und Pflegeleistung perfekt miteinander. Insofern wird auch nur das berechnet und bezahlt, was tatsächlich gebraucht und geleistet wird.

Unter Berücksichtigung der monatlichen gesetzlichen Pflegegeldzahlung, von Verhinderungspflegegeld in Höhe von jährlich bis zu 2.418 Euro sowie dem Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro verbleibt ein vertretbarer und insofern finanzierbarer Restbetrag für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.

Erreicht wird auf jeden Fall das Ziel, den Pflegebedürftigen geradezu perfekt zu umsorgen sowie zu pflegen und gleichzeitig seine Familie rund um die Uhr zu entlasten. Wir beraten Sie dabei, alle sich bietenden Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Mit unserer Unterstützung bleibt nicht ein Euro ungenutzt, der Ihnen zusteht oder den Sie beantragen können. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Finanzierung die polnische Betreuungskraft um das Wohl und Wehe, kurz gesagt die Pflege Ihres Angehörigen.

Bundesweit zentrale Vermittlung – Bezahlbar durch schlanke Struktur!

Von unserem Firmensitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe aus steuern und organisieren wir den Personaleinsatz deutschlandweit, unsere Servicemitarbeiter*innen sind für Sie jederzeit erreichbar, dennoch können wir Ihnen keine individuelle Beratung vor Ort anbieten. 

Die Entsendung der polnischen Pflegekräfte erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 in der jeweils geltenden Fassung. Insofern handelt es sich um keine selbstständige Tätigkeit. Während der gesamten Betreuungsperiode sind und bleiben wir der direkte und einzige Ansprechpartner

Netzwerk und Software  ermöglichen günstige Dienstleistung.

Unsere gemeinsame Software ist eine entscheidende Grundlage zur Kooperation mit unseren osteuropäischen Partnern. Daraus hat sich im Laufe der Zeit ein dichtes bis engmaschiges Netzwerk entwickelt. Das hat positive Auswirkung auf den gesamten Rekrutierungsprozess von Pflege- und Betreuungskräften. Damit verbunden ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. Zeit ist Geld. Je weniger Zeit gebraucht wird, desto niedriger sind die Personal- und Verwaltungskosten. Diese Kostenersparnis geben wir Eins zu Eins an Sie weiter.

Günstige 24h Betreuung – Entlastung der Angehörigen durch polnische Pflege

Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist erfahrungsgemäß eine Herausforderung für die gesamte Familie. Daraus wird recht bald eine Dauerbelastung, die sowohl fachlich als auch kräftemäßig körperlich und mental nicht leistbar ist.

Ungeachtet dessen sind alle Betroffenen bestrebt, dem Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein Leben zu Hause beziehungsweise in seinen eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Daran ist der Staat ebenso interessiert wie der Pflegebedürftige und seine Angehörigen. Für dieses ständige Spannungsfeld muss zumindest dauerhaft eine Lösung gefunden werden. Die bieten wir mit unserem Angebot der polnischen Pflege durch qualifizierte und von uns ausgewählte Betreuungskräfte. Im Vordergrund steht deren Finanzierbarkeit, die wir möglich machen.

Ständiger Spagat zwischen Job, Familie und 24h Pflege wir lösen das Problem

Für die Angehörigen des Pflegebedürftigen ist oftmals der Spagat zwischen Job, Familie und einer Rundumbetreuung einfach zu groß. Im Fokus steht zunächst die eigene Familie. Die oftmals weite Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert ein tägliches Berufspendeln. Hinzu kommt die ganz allgemeine Belastung im Alltag. Summa summarum bleibt einfach keine Möglichkeit, um den Pflegebedürftigen in einem der höheren Pflegegrade 24h zu pflegen und für ihn persönlich ansprechbar zu sein.

Das geht einfach nicht!

Wir bieten die Lösung mit der günstigen Dienstleistung einer polnischen Pflegekraft an. Sie ist der Garant für eine menschenwürdige bis zuverlässige Pflege mit persönlicher Hilfe bei Pflegetätigkeiten, im Haushalt oder auch bei Außerhausterminen bis hin als Gesellschafterin.