Pflegeleistungen

Unter den sogenannten Pflegeleistungen werden alle Leistungen des Staates zusammengefasst, die pflegebedürftigen Personen zustehen. Wer aber ist eine pflegebedürftige Person?

Entlastungsbetrag: die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege bietet der Staat einen sogenannten Entlastungsbetrag. In Zahlen ausgedrückt handelt es sich dabei um bis zu 1500 Euro jährlich bzw. 125 Euro monatlich. Anspruch auf diese Leistungen haben auch Betroffene, die zur Pflegeklasse 1 gezählt werden. Was es damit genau auf sich hat, wofür der Betrag primär gedacht ist und bis wann er spätestens aufgebraucht sein sollte, sind nur einige der Fragen, mit denen sich dieser Beitrag beschäftigt.

Häusliche Pflege

Die häusliche Pflege vereint pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen außerhalb von teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen durch eine professionelle Pflegekraft oder von pflegenden Angehörigen erbracht werden.

Kurzzeitpflege – temporäre Unterstützung durch stationäre Pflege

Krankenhausaufenthalt, Ausfall des Pflegepersonals oder notwendige Auszeiten für pflegende Familienangehörige können zu Krisensituationen führen: Wer übernimmt den erhöhten Pflegebedarf nach einer Operation? Wer kümmert sich bei Lücken im Pflegeplan oder erheblich verändertem Pflegeanspruch und was ist, wenn Angehörige temporär die Betreuung nicht mehr gewährleisten können?

Wie die Verhinderungspflege Engpässe in der Betreuung ideal überbrückt

Viele Familien betrachten es als Ehrensache, sich um pflegebedürftige Angehörige selbst zu kümmern. Oft funktioniert das auch eine Zeit lang recht gut. Zu Anfang einer Pflegebedürftigkeit ist der Pflegeaufwand überschaubar. Manchmal haben Pflegende außerdem von vornherein den Aufwand unterschätzt.

Ambulante Pflegeleistungen

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Rechtliche Grundlagen

Die Pflegeleistungen gehen von den Grundsätzen “Vorrang der häuslichen Pflege” und “Vorrang von Prävention und Rehabilitation” aus (§§ 3 und 5 SGB XI). Der Vorrang der häuslichen vor der vollstationären Pflege stellt eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung dar, damit es den Pflegebedürftigen ermöglicht wird, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können.

„24 Stunden Betreuung“

Eine „24 Stunden Pflege“ sieht eine ganztägige und intensive Betreuung des zu pflegenden Senioren vor. Im Gegensatz zur Ambulanten Pflege findet daher eine Rund-um-die-Uhr Betreuung statt.

Pflegegrade

Das System der Pflegegrade löste im Jahr 2017 das bis zu diesem Zeitpunkt geltende System der Pflegestufen ab und legt fest, welche Art von Leistungen und Zuschüssen die versicherte Person von der entsprechenden Pflegekasse erhält.